Welcome to PEVA 2025!



Herzlich willkommen zur ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank!

Diese Datenbank ermöglicht es, zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSO = Civil Society Organisations) aus Österreich, Aktivitäten zur vollen Finanzierung vorzuschlagen, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit und europäischen Werte in Österreich stärken

Die Finanzierung kommt zu 90% aus dem EU-Programm CERV und wird zu 10% vom ProEuropeanValuesAT Konsortium aufgestellt bzw. eingeworben.
Das Konsortium wird von den CSOs ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria und Europahaus Klagenfurt gebildet.

Eingereichten Vorschläge werden mit Hilfe dieser Datenbank in einem dreistufigen, vertraulichen Juryprozess von unabhängigen Persönlichkeiten, die selbst ein zivilgesellschaftliches Engagement und einschlägige Expertise haben, evaluiert.  

Der Juryprozess wird mit Hilfe der Datenbank effizient gestaltet und nachvollziehbar dokumentiert.
Weitere Informationen finden Sie unter den Menüpunkten “Zielgruppe, Aktivitäten, Finanzierung, Zeitplan und ABGs”.

Bitte beachten Sie:
Mit Ihrer Registrierung wird in keinster Weise ein Rechtsanspruch auf Zuspruch einer Finanzierung oder die Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet. 

Gerne unterstützt Sie das Konsortium bei der Einreichung mit:

  • allgemeinen Info-Veranstaltungen (online und in Präsenztreffen)
  • transparent öffentlichen Beratungen
  • bei konkreten Fragen mit dem Helpdesk unter peva@respekt.net
  • ausformulierten Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs).

Unser Ziel mit dieser Datenbank ist es, den Aufwand für Sie möglichst gering zu halten. Dateneingaben im Laufe des Prozesses und einer möglichen Finanzierung sollen nur einmal übergeben werden.

Ziel ist es auch, eine qualitativ gute und für die Stärkung der Demokratie förderliche Auswahl zu treffen.

In der Antragsrunde 2025 stehen insgesamt ca. EURO 800.000 für die Finanzierung in den zwei Aktivitätslinien zur Verfügung.
In 2026 plant das Konsortium ein Finanzierungsvolumen von ca. EURO 1.000.000, 2027 ist mit einer Finanzierung von ca. EURO 700.000 zu rechnen.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Ausarbeitung und Einreichung eines Vorschlags und
für Ihr Engagement für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und EU Werte.


Ihr
ProEuropeanValuesAT Konsortium & Team

Um wen geht’s bei ProEuropeanValuesAT? 

ProEuropeanValuesAT wendet sich an zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich (CSOs), die als Nichtregierungsorganisationen (NGOs), gesellschaftliche und kulturelle Vereine im breitesten Sinne und non-profit bzw. soziale Unternehmen (NPOs) tätig sind und sich für den Zusammenhalt und für das Gemeinwohl einsetzen. 

Besonders aber nicht ausschließlich sprechen wir in dieser Ausschreibung fünf Zielgruppen an: 

  • Kleine und basisorientierte CSOs 
  • CSOs in ländlichen Bezirken 
  • CSOs von und für Frauen 
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen im Digitalen Raum 
  • CSOs mit Fokus auf Menschenwürde und Minderheiten 

Wer kann bei ProEuropeanValuesAT einreichen?

Einreichen können Zivilgesellschaftliche Organisationen mit ihrem rechtlichen Sitz in Österreich, die die folgenden Qualifikationen nachweislich erfüllen:  

  • eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Ausrichtung  
  • klare Verantwortungsstrukturen von Schlüsselpersonen  
  • sich in all ihren Tätigkeiten als nicht-diskriminierend erweisen  
  • die Werte der EU, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die EU und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind, inhaltlich und handlungsmäßig respektieren.

 

Worum geht's bei ProEuropeanValuesAT? 

Die Zukunft der Demokratie entscheidet sich zu einem erheblichen Teil im Cyberspace.
Vieles hängt davon ab, wie die Werte der EU zur Geltung gebracht, respektiert und gelebt werden.
Digitale Medien sind starke Kräfte in der Gestaltung der österreichischen sowie der europäischen Gesellschaft. 

Unterstützt werden sollen zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Österreich zu Demokratiezukunft, wirksamen Menschenrechten und starker Zivilgesellschaft

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Aktivitäten in digitalen Medien, Social Media Plattformen und Online Communities.  

ProEuropeanValuesAT möchte gerade auch jene erreichen, die beispielsweise als Digital Content Creators online aktiv sind, auf TikTok Kurzfilme produzieren, über Instagram als Influencer ihre Follower erreichen, oder als kreative YouTuber Einfluss ausüben. 

Welche Aktivitäten werden finanziert?

Hier sind einige Bespiele von Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT finanziell unterstützt werden können: 

  • Sensibilisierung für Rechte und Werte gemäß den EU-Verträgen und der Charta sowie Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der breiten Öffentlichkeit und wichtigen Akteuren wie politischen Entscheidungsträgern, Gesetzgebern, Rechtsberuflern und der Justiz; Kommunikations- und öffentliche Informationskampagnen über soziale Medien.
  • Organisation von zivilgesellschaftlichen Plattformen und Dialogen zu Themen im Zusammenhang mit EU-Rechten und -Werten (einschließlich der Nutzung digitaler Technologien).
  • Koalitionen und Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs); Koordination und strategische Zusammenarbeit zwischen CSOs und anderen Interessengruppen, öffentlichen oder privaten Sektoren.
  • Bereitstellung kostenloser Beratung, Monitoring- und Überwachungsaktivitäten zu EU-Politiken, Rechten und Werten gemäß den EU-Verträgen und der Charta.
  • Förderung der Umsetzung von verabschiedeten Gesetzen, Vorschriften und Gerichtsurteilen.
  • Zivilgesellschaftliche Teilnahme/Lobbyarbeit/Interessenvertretung, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und zu den Entscheidungsprozessen beizutragen (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene).
  • Forschung und Analyse zur Information der politischen Entscheidungsfindung auf EU- und nationaler Ebene, Entwicklung von Instrumenten und Standards zur Unterstützung der EU-Werte.
  • Bereitstellung gezielter Unterstützungsdienste, wie z.B. Unterstützung bei der Bewältigung von Online/Offline-Bedrohungen usw.

 

Wie funktioniert die Finanzierung durch ProEuropeanValuesAT?

Aktivitäten werden gemäß zwei Linien finanziert:  

Linie 1: Re-Granting  für Zivilcourage und EU-Werte 
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der EU-Werte in Höhe von 5.000 bis 50.000 EURO. 

Linie 2: Re-Granting Online-Aktivismus 
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung und Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im digitalen Raum in Höhe von 500 bis 15.000 EURO 

Pro Organisation und ReGranting Call kann nur eine Aktivität eingereicht werden. CSOs können als Einzelorganisation oder als Konsortium von mehreren Organisationen einen Vorschlag einreichen. 

Die Modalitäten der Finanzierung sind: 

  • Die jurierten Aktivitäten werden gemäß einem zugesprochenen Budget vollständig finanziert. CSOs müssen also keine Zusatzfinanzierung aufstellen und nachweisen.
    Das zugesprochene Budget kann jedoch gemäß Empfehlung der unabhängigen Jury von dem eingereichten Budget abweichen.  

  • Vertreter:innen der CSO erhalten einen symbolischen Scheck für die ganze Summe beim Kick-Off Event in Salzburg am 26. März 2025.
    90% der Finanzierungssumme werden gleich zum Start im April auf das CSO Konto überwiesen; damit können Sie gleich voll loslegen! 

  • 10% der Finanzierungssumme werden zum Abschluss bei erfolgreicher Umsetzung der Aktivität ausgezahlt.
    Wichtig ist, dass die vereinbarten Bedingungen erfüllt worden und auch die entsprechenden Berichte und Nachweise erbracht sind.
    Es muss der EU ordnungsgemäß berichtet werden.     

Die ProEuropeanValuesAT Finanzierung soll Ihre Organisation als Teil der Zivilgesellschaft stärken.

Um das Ziel der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisation zu erreichen, ist der Zuspruch der Finanzierung an die Vereinbarung und Erfüllung einiger Auflagen gebunden: 

  • Teilnahme von verantwortlichen Schlüsselpersonen an Capacity Building Veranstaltungen von ProEuropeanValuesAT (siehe Angebot auf der website):
    in ReGranting Linie 1 sind drei Teilnahmen
    und für die ReGranting Linie 2  sind zwei 2 Teilnahmen zu vereinbaren.  

  • Persönliche Anwesenheit von zwei Vertretern Ihrer Organisation beim Kick-Off / Demokratie Event - Starke Zivilgesellschaft in Salzburg (Termin: 26.März).
    Da wird auch die Finanzierungszusage öffentlich gemacht und ein Scheck überreicht.

  • Persönliche Präsentation des Aktivitätsfortschrittes bei der Europakonferenz in Kärnten (Termin: 26. Juni).
    Abgabe eines Zwischenberichts mit Ende Juni (dazu gibt es Vorlage) 

  • Persönliche Anwesenheit und Vertretung Ihrer CSO beim Demokratiefestival / Jahresschlussevent in Graz (Termin: 26. November)  

  • Erstellung und Abgabe eines inhaltlichen Ergebnis- und Wirkungsberichts und Dokumentation der Mittelverwendung am Ende des Finanzierszeitraums (gemäß Vorlagen) 

Bitte beachten Sie:
Die Kostenbedeckung für die Erfüllung dieser Auflagen (also z.B. Reisekosten, Buchführung, Berichterstellung) ist von Ihnen im Budgetvorschlag zu inkludieren.
Die Kosten sind in einer gewährten Finanzierung beinhaltet und können nicht extra verrechnet werden. Damit sparen Sie und wir zusätzlichen Aufwand für Abrechnung und Controlling.  

Was ist der Zeitplan für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025?

Im Rahmen von ProEuropeanValuesAT sind drei Finanzierungsrunden in drei Projektjahreszyklen 2025, 2026 und 2027 geplant: 

Die diesjährigen Einreichungen können vom 02.01. bis 02.03.2025 (12:00 Uhr) gemacht werden. Bitte ausschließlich über diese Datenbank.  

Die Gewinner-Aktivitäten werden Ende März bekanntgegeben.
Die Auswahl erfolgt auf Basis der Empfehlung einer unabhängigen Experten Jury

Aktivitäten sollten mit 1. April 2025 beginnen.

Bitte beachten Sie:
Kosten können nur ab diesem Datum geltend gemacht werden.
Kosten für die Erstellung von Vorschlägen oder deren Einreichungen können in keiner Weise geltend gemacht bzw. abgerechnet werden.    

Aktivitäten sollten mit einer Finanzierungsdauer von 6 bis 9 Monaten budgetmäßig geplant werden.
Ihre Aktivität kann und soll wenn möglich auch über den Finanzierungszeitraum hinaus durchgeführt werden.
Nur weil die Finanzierung von ProEuropeanValuesAT endet, muss die Aktivität nicht enden.
Daher: Die Nachhaltigkeit einer Aktivität über den Finanzierungszeitraum hinaus ist ein positives Beurteilungskriterium.  

Allgemeine Bedingungen für die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreichung 

Durch die Einreichung einer Aktivität für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Bedingungen für die Einreichung gelesen und vollinhaltlich akzeptiert haben. 

Zulässigkeit von Organisationen 

  • Zur Einreichung berechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit rechtlichem Sitz in Österreich, die eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Struktur sowie eine klare Verantwortungsstruktur der Schlüsselpersonen aufweisen.  
  • Alle Einreicher:innen müssen die Grundwerte der Europäischen Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind, respektieren. 
  • Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass all ihren Tätigkeiten nicht-diskriminierend sind. 

Mit der Einreichung wird in keiner Weise ein Rechtsanspruch auf Zuspruch einer Finanzierung oder auf Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.  

Zulässigkeit von Einreichungen  

  • Einreicher:innen müssen sich online über die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Datenbank registrieren und die Details ihrer Aktivität bekannt geben
  • Nur vollständig ausgefüllte und eingereichte Anträge können in der Evaluation berücksichtigt werden. Nichtvollständige oder zu spät fertig gestellte Einreichungen werden ohne Ausnahme nicht berücksichtigt
    Ebenso sind Nachreichungen oder Änderungen nach dem 02.03. 12 Uhr Mittag nicht mehr möglich
  • Die Einreichung einer Aktivität zur Bewertung garantiert keinerlei Vorteilsrechte
  • Einreichungen müssen entweder für ReGranting Linie 1 oder für ReGranting Linie 2 gemacht werden. Doppelte Einreichungen werden ausgeschlossen
  • Die Entscheidung auf Basis der Jurybewertung ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden
  • ProEuropeanValuesAT übernimmt mit einer Finanzierung keinerlei Haftungen für eingereichte Aktivitäten, deren Inhalte und damit verbundenen Rechtshandlungen. 

Zulässigkeit von Aktivitäten 

Eingereicht können Aktivitäten in Österreich mit einer Dauer von 6 bis 9 Monaten werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die Aktivitäten mit dem Finanzierungszeitraum enden – die Aktivität kann und soll sogar über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt werden. 

Hier sind einige Bespiele von Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT finanziell unterstützt werden können:  

  • Sensibilisierung für Rechte und Werte gemäß den EU-Verträgen und der Charta sowie Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der breiten Öffentlichkeit und wichtigen Akteuren wie politischen Entscheidungsträgern, Gesetzgebern, Rechtsberuflern und der Justiz; Kommunikations- und öffentliche Informationskampagnen über soziale Medien
  • Organisation von zivilgesellschaftlichen Plattformen und Dialogen zu Themen im Zusammenhang mit EU-Rechten und -Werten (einschließlich der Nutzung digitaler Technologien)
  • Koalitionen und Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs); Koordination und strategische Zusammenarbeit zwischen CSOs und anderen Interessengruppen, öffentlichen oder privaten Sektoren
  • Bereitstellung kostenloser Beratung, Monitoring- und Überwachungsaktivitäten zu EU-Politiken, Rechten und Werten gemäß den EU-Verträgen und der Charta
  • Förderung der Umsetzung von verabschiedeten Gesetzen, Vorschriften und Gerichtsurteilen
  • Zivilgesellschaftliche Teilnahme/Lobbyarbeit/Interessenvertretung, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und zu den Entscheidungsprozessen beizutragen (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene)
  • Forschung und Analyse zur Information der politischen Entscheidungsfindung auf EU- und nationaler Ebene, Entwicklung von Instrumenten und Standards zur Unterstützung der EU-Werte
  • Bereitstellung gezielter Unterstützungsdienste, wie z.B. Unterstützung bei der Bewältigung von Online/Offline-Bedrohungen usw. 

Nutzung und Geistiges Eigentum 

  • Einreicher:innen gewähren dem Konsortium und seinen Partnern ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria und Europahaus Klagenfurt das Recht, übermittelte Videos, Bilder, Logos und andere Inhalte nicht-kommerziell unbeschränkt zu nutzen.
  • Das Konsortium und seine Partner dürfen diese Contents im Sinne von ProEuropeanValuesAT in Printmedien, Rundfunk, sozialen Medien, anderen Formaten und bei Veranstaltungen uneingeschränkt verwenden.
  • Das ProEuropeanValuesAT Konsortium hat das Recht, Informationen und Werbematerialien von den eingereichten Aktivitäten mit Fördergebern, potenziellen Investoren und Sponsoringpartnern zu teilen. 
  • Einreicher:innen haften dafür, dass sie das Urheberrecht an allen Bildern, Tönen und anderen Inhalten im Zusammenhang mit ihrer Einreichung und der geplanten Aktivität besitzen. Zudem muss sämtliche verwendete Software ordnungsgemäß lizenziert sein. 
  • Das ProEuropeanValuesAT Konsortium haftet in keinster Weise für das Verhalten und/oder Handlungsergebnissen von Einreicher:innen.

Nichtberücksichtigung, Disqualifikation und Ausschluss von Einreichungen

  • Unvollständige Einreichungen oder solche, die nicht den veröffentlichen Richtlinien von ProEuropeanValuesAT und des EU Programms CERV entsprechen, werden ohne Benachrichtigung im Auswahlprozess nicht berücksichtigt.
  • Rechtliche Anfechtungen gegen Disqualifikationsentscheidungen sind ausgeschlossen.
  • Die Organisatoren von ProEuropeanValuesAT behalten sich das Recht vor, jede Einreichung ohne weitere Erklärung oder Benachrichtigung abzulehnen. 
  • Einreichungen, die Krieg, Gewalt, Betrug, Rassismus oder Diskriminierung fördern, werden umgehend disqualifiziert.
  • Ebenso werden Einreichungen, die gegen internationale Urheberrechtsgesetze verstoßen, disqualifiziert. 
  • Weitere Gründe für einen Disqualifikation sind: fehlende Rechte an den kreativen Inhalten, falsche Registrierungsangaben oder Nichteinhaltung der Allgemeinen Bedingungen der Einreichung. 

Auswahl der finanzierten Aktivitäten - Maximale Fördersumme aus ProEuropeanValuesAT

  • Die ausgewählten Aktivitäten werden durch eine unabhängige Jury evaluiert.
  • Die Entscheidung auf der Basis der Jurybewertungen ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden. 
  • Eine zivilgesellschaftliche Organisation kann im Rahmen einer Finanzierungsrunde nur eine Aktivität einreichen.
  • Pro Organisation kann im Rahmen der drei ProEuropeanValuesAT-Finanzierungsrunden (2025 bis 2027) eine maximale Finanzierung von insgesamt 60.000 EUR gewährt werden.

 

FAQs – Was sind Antworten zu oft gestellten Fragen?

1. Was ist die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank?
Die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank ermöglicht es zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich, Projekte zur Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäischen Werte einzureichen. Diese Aktivitäten werden zu 90 % durch das EU-Programm CERV und zu 10 % durch das ProEuropeanValuesAT Konsortium finanziert. Die Datenbank ist eine Eigenentwicklung des ICNM. Alle Eigentumsrechte an der Datenbank gehören ausschließlich dem Verein ICNM.

2. Welche Organisationen können sich bewerben?
Zur Einreichung berechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit rechtlichem Sitz in Österreich, die eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Struktur aufweisen. Zudem müssen diese Organisationen eine klare Verantwortungsstruktur für ihre Schlüsselpersonen nachweisen. Alle Bewerber:innen müssen die Grundwerte der Europäischen Union respektieren, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind. Alle Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten nicht-diskriminierend sind.

3. Was bedeutet die Einreichung einer Aktivität?
Durch die Einreichung einer Aktivität für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 bestätigen die Einreicher:innen, dass sie die Allgemeinen Bedingungen für die Einreichung gelesen und akzeptiert haben. Es wird kein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung oder auf eine Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.

4. Was sind die Kriterien für die Einreichung?
Einreicher:innen müssen sich online über die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Datenbank registrieren und ihre Aktivität vollständig beschrieben einreichen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden von der Jury berücksichtigt. Eine Einreichung garantiert keine Vorteile, und die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden. Einreichungen können in zwei Aktivitätslinien gemacht werden:

  • Linie 1: Re-Granting  für Zivilcourage und EU-Werte 
    Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der EU-Werte in Höhe von 5.000 bis 50.000 EURO. 
  • Linie 2: Re-Granting Online-Aktivismus 
    Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung und Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im digitalen Raum in Höhe von 500 bis 15.000 EURO 

5. Welche Arten von Aktivitäten können finanziert werden?
Finanziert werden zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Österreich, die die Demokratie, Menschenrechte und Zivilgesellschaft stärken. Insbesondere Aktivitäten im digitalen Raum, wie Social Media Kampagnen, Dialogplattformen und die Arbeit von Digital Content Creators, werden unterstützt. Beispiele für Aktivitäten sind:

  • Sensibilisierung für EU-Rechte und Werte sowie Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Kommunikationskampagnen über soziale Medien.
  • Organisation von zivilgesellschaftlichen Dialogen und Plattformen zu Themen der EU-Rechte und -Werte.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs) sowie Koordination von Aktivitäten mit anderen Interessengruppen.
  • Beratung und Überwachung zu EU-Politiken, Rechten und Werten.
  • Unterstützung der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften sowie zivilgesellschaftliche Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen.

6. Welche Aktivitäten sind nicht finanzierungsfähig?
Aktivitäten, die im Widerspruch zu den Interessen der EU stehen, gegen die grundlegenden EU-Werte verstoßen oder proselytische Tätigkeiten beinhalten, werden nicht finanziert. Ebenso sind Aktivitäten, die direkt politische Parteien unterstützen oder gegen internationale Urheberrechtsgesetze verstoßen, ausgeschlossen.

7. Wie lange können die finanzierten Aktivitäten dauern?
Eingereicht werden können Aktivitäten mit einer Finanzierungsdauer von 6 bis 9 Monaten. Die Aktivitäten können und sollen auch über den Finanzierungszeitraum hinaus fortgesetzt werden, jedoch endet der Finanzierungszeitraum spätestens im Dezember des jeweiligen Jahres.

8. Was passiert, wenn meine Aktivität nicht ausgewählt wird?
Wenn eine Aktivität nicht ausgewählt wird, erhält die einreichende Organisation Informationen zu den allgemeinen Ergebnissen der Ausschreibung, eine Einladung zu Capacity Building-Aktivitäten von ProEuropeanValuesAT und Informationen über Crowdfunding-Möglichkeiten über respekt.net. Learnings und Empfehlungen für zukünftige Ausschreibungen werden ebenfalls veröffentlicht. Es werden keine individuellen Beurteilungen veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch darauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

Die Entscheidung auf Basis der unabhängigen Jury und Ihrer Bewertungen ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden.

9. Wie wird die Finanzierung ausgezahlt?
Die zugesprochene Finanzierung wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • 90 % der Gesamtfinanzierung werden zu Beginn des Projekts ausgezahlt,
  • 10 % der Finanzierung werden nach erfolgreicher Umsetzung der Aktivität zu Ende der vereinbarten Finanzierungsperiode und nach Vorlage aller erforderlichen Berichte und Nachweise ausgezahlt.

10. Welche Verpflichtungen gibt es für die ausgewählten Organisationen?
Finanzierte Organisationen müssen Ihre Aktivität bzw. deren Fortschritt im Rahmen folgender Veranstaltungen präsentieren:

  • Kick-Off-Veranstaltung am 26. März in Salzburg
  • Europakonferenz am 26.Juni in Klagenfurt
  • Schlussfest am 26. November in Graz

In ReGranting Linie 1 ist die Teilnahme an drei Veranstaltungen zur Kapazitätsstärkung, in ReGranting Linie 2 an zwei Veranstaltungen verpflichtend.

Zudem sind ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu Ergebnissen und Wirkung und zu Ende der Finanzierungsperiode eine Abrechnung / Dokumentation der Mittelverwendung einzureichen. 

11. Was passiert, wenn meine Einreichung nicht den Anforderungen entspricht?
Unvollständige oder fehlerhafte Einreichungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, werden ohne Benachrichtigung aus dem Auswahlprozess entfernt. Rechtliche Anfechtungen gegen Disqualifikationsentscheidungen sind ausgeschlossen. Einreichungen, die Krieg, Gewalt, Betrug, Rassismus oder Diskriminierung fördern, werden sofort disqualifiziert.

12. Was ist bei der Nutzung von Inhalten und geistigem Eigentum zu beachten?
Einreicher:innen gewähren dem Konsortium und Partnern (ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria, Europahaus Klagenfurt) das Recht, übermittelte Inhalte wie Videos, Bilder und Logos nicht-kommerziell zu verwenden, z. B. zur Förderung der Aktivität in Printmedien, sozialen Medien und bei Veranstaltungen. Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass sie das Urheberrecht an allen eingereichten Inhalten besitzen und dass alle verwendeten Softwarelizenzen ordnungsgemäß sind. Sie haften dafür.

13. Wie viele Mittel kann eine Organisation maximal erhalten?
Jede zivilgesellschaftliche Organisation kann gemäß EU-Richtlinien maximal 60.000 EUR im Zeitraum von 2025 bis 2027 aus den CERV Geldern von ProEuropeanValuesAT erhalten.

14. Kann eine Organisation mehrere Aktivitäten innerhalb einer Finanzierungsrunde einreichen?

Nein, eine zivilgesellschaftliche Organisation kann innerhalb einer Finanzierungsrunde nur eine Aktivität entweder für ReGranting Linie 1 oder für ReGranting Linie 2 einreichen.

Eine zivilgesellschaftliche Organisation kann jedoch jedes Jahr / Finanzierungsrunde einreichen. Der Maximalbetrag über 3 Jahre ist jedoch auf 60.000 EUR begrenzt.

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