Herzlich willkommen zur ProEuropeanValuesAT ReGranting Datenbank!
Die Einreichung für 2025 ist geschlossen.
Wir laden Sie herzlich ein, Vorschläge für 2026 vorzubereiten.
Dies ist ab Ende November 2025 über diese Datenbank möglich!
Mit dieser Datenbank wrid es zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSO = Civil Society Organisations) aus Österreich ermöglicht,
Aktivitäten zur vollen Finanzierung vorzuschlagen, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit und europäischen Werte in Österreich stärken.
Die Finanzierung kommt zu 90% aus dem EU-Programm CERV und wird zu 10% vom ProEuropeanValuesAT Konsortium aufgestellt bzw. eingeworben.
Das Konsortium wird von den CSOs ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria und Europahaus Klagenfurt gebildet.
Eingereichte Vorschläge werden mit Hilfe dieser Datenbank in einem dreistufigen, vertraulichen Juryprozess von unabhängigen Persönlichkeiten,
die selbst ein zivilgesellschaftliches Engagement und einschlägige Expertise haben, evaluiert.
Der Juryprozess wird mit Hilfe der Datenbank effizient gestaltet und nachvollziehbar dokumentiert.
Weitere Informationen finden Sie unter den Menüpunkten “Zielgruppe, Aktivitäten, Finanzierung, Zeitplan, ABGs und FAQs”.
Bitte beachten Sie:
Mit Ihrer Registrierung wird in keinster Weise ein Rechtsanspruch auf Zuspruch einer Finanzierung oder die Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.
Gerne unterstützt Sie das Konsortium bei der Einreichung mit:
- allgemeinen Info-Veranstaltungen
- transparenten öffentlichen Beratungen
- bei konkreten Fragen mit dem Helpdesk unter peva@respekt.net
- ausformulierten Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs) und unserem Chatbot.
Unser Ziel ist es, mit dieser Datenbank den Aufwand für Sie möglichst gering zu halten. Dateneingaben einer möglichen Finanzierung sollen im Laufe des Prozesses nur einmal übergeben werden.
Ziel ist es vor allem, eine qualitativ gute und für die Stärkung der Demokratie förderliche Auswahl zu treffen.
In der Antragsrunde 2025 standen EURO 800.000 für die Finanzierung in den zwei Aktivitätslinien zur Verfügung.
Für 2026 plant das Konsortium ein Finanzierungsvolumen von ca. EURO 1.000.000.
Für 2027 ist mit einem Finanzierungsvolumen von ca. EURO 700.000 zu rechnen.
Wenn Sie sich über die 2025 finanzierten Aktivitäten informieren und die erfolgreichen CSOs persönlich kennen lernen wollen,
dann sind Sie alle herzlich zum Innovalog in Salzburg für den 26. März 2025 eingeladen.
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich an, da die Zahl der Teilnehmer:innen auf 200 begrenzt ist.
https://proeuropeanvalues.at/kick-off-event-salzburg/
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Ausarbeitung und Einreichung eines Vorschlags und
für Ihr Engagement für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und EU Werte.
Ihr
ProEuropeanValuesAT Konsortium & Team
Um wen geht’s bei ProEuropeanValuesAT?
ProEuropeanValuesAT wendet sich an zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich (CSOs), die als Nichtregierungsorganisationen (NGOs), gesellschaftliche und kulturelle Vereine im breitesten Sinne und non-profit bzw. soziale Unternehmen (NPOs) tätig sind und sich für den Zusammenhalt und für das Gemeinwohl einsetzen.
Besonders aber nicht ausschließlich sprechen wir in dieser Ausschreibung fünf Zielgruppen an:
- Kleine und basisorientierte CSOs
- CSOs in ländlichen Bezirken
- CSOs von und für Frauen
- CSOs im digitalen Raum und Jugendorganisationen
- CSOs mit Fokus auf Menschenwürde und Minderheiten
Wer kann bei ProEuropeanValuesAT einreichen?
Einreichen können Zivilgesellschaftliche Organisationen mit ihrem rechtlichen Sitz in Österreich, die die folgenden Qualifikationen nachweislich erfüllen:
- eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Ausrichtung
- klare Verantwortungsstrukturen von Schlüsselpersonen
- sich in all ihren Tätigkeiten als nicht-diskriminierend erweisen
- die Werte der EU, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die EU und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind, inhaltlich und handlungsmäßig respektieren.
Worum geht's bei ProEuropeanValuesAT?
Die Zukunft der Demokratie entscheidet sich zu einem erheblichen Teil im Cyberspace.
Vieles hängt davon ab, wie die Werte der EU zur Geltung gebracht, respektiert und gelebt werden.
Digitale Medien sind starke Kräfte in der Gestaltung der österreichischen sowie der europäischen Gesellschaft.
Unterstützt werden sollen zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Österreich zu Demokratiezukunft, wirksamen Menschenrechten und starker Zivilgesellschaft.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Aktivitäten in digitalen Medien, Social Media Plattformen und Online Communities.
ProEuropeanValuesAT möchte gerade auch jene erreichen, die beispielsweise als Digital Content Creators online aktiv sind, auf TikTok Kurzfilme produzieren, über Instagram als Influencer ihre Follower erreichen, oder als kreative YouTuber Einfluss ausüben.
Welche Aktivitäten werden finanziert?
Das sind Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT finanziell unterstützt werden könnten:
- Sensibilisierung für Rechte und Werte gemäß den EU-Verträgen und der Charta sowie Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der breiten Öffentlichkeit und wichtigen Akteuren wie politischen Entscheidungsträgern, Gesetzgebern, Rechtsberuflern und der Justiz; Kommunikations- und öffentliche Informationskampagnen über soziale Medien.
- Organisation von zivilgesellschaftlichen Plattformen und Dialogen zu Themen im Zusammenhang mit EU-Rechten und -Werten (einschließlich der Nutzung digitaler Technologien).
- Koalitionen und Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs); Koordination und strategische Zusammenarbeit zwischen CSOs und anderen Interessengruppen, öffentlichen oder privaten Sektoren.
- Bereitstellung kostenloser Beratung, Monitoring- und Überwachungsaktivitäten zu EU-Politiken, Rechten und Werten gemäß den EU-Verträgen und der Charta.
- Förderung der Umsetzung von verabschiedeten Gesetzen, Vorschriften und Gerichtsurteilen.
- Zivilgesellschaftliche Teilnahme/Lobbyarbeit/Interessenvertretung, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und zu den Entscheidungsprozessen beizutragen (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene).
- Forschung und Analyse zur Information der politischen Entscheidungsfindung auf EU- und nationaler Ebene, Entwicklung von Instrumenten und Standards zur Unterstützung der EU-Werte.
- Bereitstellung gezielter Unterstützungsdienste, wie z.B. Unterstützung bei der Bewältigung von Online/Offline-Bedrohungen usw.
Hier sind drei konkrete Bespiele von Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT finanziell unterstützt werden könnten:
Kategorie: CSOs mit Fokus auf Menschenwürde, Minderheiten und Randgruppen
ReGranting Linie: Linie 1 für Zivilcourage und EU-Werte
Ein Verein veranstaltet beispielsweise von April bis September 2025 drei Veranstaltungen, die Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammenbringen, um respektvoll und konstruktiv über gesellschaftliche Themen zu diskutieren und das Verständnis für Demokratie zu stärken.
Kategorie: Frauenrechtsgruppe
ReGranting Linie: Linie 2 Online-Aktivismus
Ein weiterer Verein bietet beispielsweise von April bis Dezember gezielte Einzelberatungen für Frauen an, die mit Online-Bedrohungen konfrontiert sind. Durch diese Beratungen werden die Frauen befähigt, ihre Rechte auf Grundlage der EU-Werte und der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs zu verstehen, sich besser zu schützen und ihr Selbstbewusstsein zu stärken, um sicher mit Bedrohungen im digitalen Raum umzugehen.
Kategorie: Ländliche bzw. abgelegene Zivilgesellschaft
ReGranting Linie: Linie 2 Online-Aktivismus
Ein Verein führt beispielsweise von April bis Oktober Öffentlichkeitskampagnen über Social Media durch, um die Bevölkerung in ländlichen Gebieten für die Rechte und Werte gemäß den EU-Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des Digital Services Acts zu sensibilisieren. Über gezielte Informationskampagnen auf Instagram wird gezeigt, wie EU-Werte im ländlichen Raum lebbar sind, und das Verständnis für die europäischen Grundrechte vor Ort gefördert.
Wie funktioniert die Finanzierung durch ProEuropeanValuesAT?
Aktivitäten werden gemäß zwei Linien finanziert:
Linie 1: Re-Granting für Zivilcourage und EU-Werte
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der EU-Werte in Höhe von 5.000 bis 50.000 EURO.
Linie 2: Re-Granting Online-Aktivismus
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung und Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im digitalen Raum in Höhe von 500 bis 15.000 EURO
Pro Organisation und ReGranting Call kann nur eine Aktivität eingereicht werden. CSOs können als Einzelorganisation oder als Konsortium von mehreren Organisationen einen Vorschlag einreichen.
Die Modalitäten der Finanzierung sind:
-
Die jurierten Aktivitäten werden gemäß einem zugesprochenen Budget vollständig finanziert. CSOs müssen also keine Zusatzfinanzierung aufstellen und nachweisen.
Das zugesprochene Budget kann jedoch gemäß Empfehlung der unabhängigen Jury von dem eingereichten Budget abweichen.
-
Vertreter:innen der CSOs erhalten einen Grantee Award beim Kick-Off Event in Salzburg am 26. März 2025.
90% der Finanzierungssumme werden zwischen 09. und 14. April auf das CSO Konto überwiesen; damit können Sie gleich voll loslegen!
-
10% der Finanzierungssumme werden zum Abschluss bei erfolgreicher Umsetzung der Aktivität ausgezahlt.
Wichtig ist, dass die vereinbarten Bedingungen erfüllt worden und auch die entsprechenden Berichte und Nachweise erbracht sind.
Es muss der EU ordnungsgemäß berichtet werden.
Die ProEuropeanValuesAT Finanzierung soll Ihre Organisation als Teil der Zivilgesellschaft stärken.
Um das Ziel der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisation zu erreichen, ist der Zuspruch der Finanzierung an die Vereinbarung und Erfüllung einiger Auflagen gebunden:
-
Teilnahme von einer* bzw. zwei verantwortlichen Schlüsselpersonen an Capacity Building Veranstaltungen von ProEuropeanValuesAT (siehe Angebot auf der Website):
in ReGranting Linie 1 sind drei Teilnahmen und für die ReGranting Linie 2 sind zwei 2 Teilnahmen zu vereinbaren.
-
Persönliche Anwesenheit von einer* bzw. zwei Vertreter:innen Ihrer Organisation beim Kick-Off und Innovalog in Salzburg (Termin: 26.März).
Da wird auch die Finanzierungszusage öffentlich gemacht und die Grantee-Awards überreicht.
-
Persönliche Anwesenheit von einer* bzw. zwei Vertreter:innen und Präsentation des Aktivitätsfortschrittes bei der Europakonferenz in Kärnten (Termin: 27.und 28.Juni).
Abgabe eines Zwischenberichts mit Ende Juni (dazu gibt es Vorlage)
-
Persönliche Anwesenheit von einer* bzw. zwei Vertreter:innen Ihrer Organisation bzw. einem/r Vertreter:in bei kleinen CSOs beim Demokratiefestival / Jahresschlussevent in Graz (Termin: 26. November)
-
Erstellung und Abgabe eines inhaltlichen Ergebnis- und Wirkungsberichts und Dokumentation der Mittelverwendung am Ende des Finanzierszeitraums (gemäß Vorlagen)
Bitte beachten Sie:
Die Kostenbedeckung für die Erfüllung dieser Auflagen (also z.B. Reisekosten, Buchführung, Berichterstellung) ist von Ihnen im Budgetvorschlag zu inkludieren. Wir empfehlen für die Veranstaltungen in Salzburg, Graz und Klagenfurt die Summe von €500,00 pro Person zu budgetieren. Die Kosten sind in einer gewährten Finanzierung beinhaltet und können nicht extra verrechnet werden. Damit sparen Sie und wir zusätzlichen Aufwand für Abrechnung und Controlling.
* Für kleine CSOs ist die Teilnahme von zumindest einer Person erforderlich und die Auflage erfüllend. Mehrere Personen sind natürlich eingeladen, bzw. deren Teilnahme wäre auch erwünscht. Eine „Kleine CSO“ ist definiert nach einem von zwei Kriterien: entweder ein Jahresumsatz von weniger als EURO 75.000 oder eine CSO mit nur einer oder keiner Person in einem Anstellungsverhältnis.
Was ist der Zeitplan für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025?
Im Rahmen von ProEuropeanValuesAT sind drei Finanzierungsrunden in drei Projektjahreszyklen 2025, 2026 und 2027 geplant:
Die diesjährigen Einreichungen können vom 02.01. bis 02.03.2025 (12:00 Uhr) gemacht werden. Bitte ausschließlich über diese Datenbank.
Die Gewinner-Aktivitäten werden Ende März bekanntgegeben.
Die Auswahl erfolgt auf Basis der Empfehlung einer unabhängigen Experten Jury.
Beim Kick-Off / Demokratie Event - Starke Zivilgesellschaft am 26.März 2025 in Salzburg wird die Finanzierungszusage öffentlich gemacht und die Schecks überreicht. Der Zuspruch der Finanzierung ist an die Teilnahme am Kick Off Event von zwei Vertreter:innen Ihrer Organisation gebunden.
Aktivitäten sollten mit 1. April 2025 beginnen.
Bitte beachten Sie:
Kosten können nur ab diesem Datum geltend gemacht werden.
Kosten für die Erstellung von Vorschlägen oder deren Einreichungen können in keiner Weise geltend gemacht bzw. abgerechnet werden.
Aktivitäten sollten mit einer Finanzierungsdauer von 6 bis 9 Monaten budgetmäßig geplant werden.
Ihre Aktivität kann und soll wenn möglich auch über den Finanzierungszeitraum hinaus durchgeführt werden.
Nur weil die Finanzierung von ProEuropeanValuesAT endet, muss die Aktivität nicht enden.
Daher: Die Nachhaltigkeit einer Aktivität über den Finanzierungszeitraum hinaus ist ein positives Beurteilungskriterium.
Allgemeine Bedingungen für die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreichung
Durch die Einreichung einer Aktivität für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Bedingungen für die Einreichung gelesen und vollinhaltlich akzeptiert haben.
Zulässigkeit von Organisationen
- Zur Einreichung berechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit rechtlichem Sitz in Österreich, die eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Struktur sowie eine klare Verantwortungsstruktur der Schlüsselpersonen aufweisen.
- Alle Einreicher:innen müssen die Grundwerte der Europäischen Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind, respektieren.
- Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass all ihren Tätigkeiten nicht-diskriminierend sind.
Mit der Einreichung wird in keiner Weise ein Rechtsanspruch auf Zuspruch einer Finanzierung oder auf Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.
Zulässigkeit von Einreichungen
- Einreicher:innen müssen sich online über die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Datenbank registrieren und die Details ihrer Aktivität bekannt geben
- Nur vollständig ausgefüllte und eingereichte Anträge können in der Evaluation berücksichtigt werden. Nichtvollständige oder zu spät fertig gestellte Einreichungen werden ohne Ausnahme nicht berücksichtigt
Ebenso sind Nachreichungen oder Änderungen nach dem 02.03. 12 Uhr Mittag nicht mehr möglich - Die Einreichung einer Aktivität zur Bewertung garantiert keinerlei Vorteilsrechte
- Einreichungen müssen entweder für ReGranting Linie 1 oder für ReGranting Linie 2 gemacht werden. Doppelte Einreichungen werden ausgeschlossen
- Die Entscheidung auf Basis der Jurybewertung ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden
- ProEuropeanValuesAT übernimmt mit einer Finanzierung keinerlei Haftungen für eingereichte Aktivitäten, deren Inhalte und damit verbundenen Rechtshandlungen.
Zulässigkeit von Aktivitäten
Eingereicht können Aktivitäten in Österreich mit einer Dauer von 6 bis 9 Monaten werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die Aktivitäten mit dem Finanzierungszeitraum enden – die Aktivität kann und soll sogar über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt werden.
Hier sind einige Bespiele von Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT finanziell unterstützt werden können:
- Sensibilisierung für Rechte und Werte gemäß den EU-Verträgen und der Charta sowie Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der breiten Öffentlichkeit und wichtigen Akteuren wie politischen Entscheidungsträgern, Gesetzgebern, Rechtsberuflern und der Justiz; Kommunikations- und öffentliche Informationskampagnen über soziale Medien
- Organisation von zivilgesellschaftlichen Plattformen und Dialogen zu Themen im Zusammenhang mit EU-Rechten und -Werten (einschließlich der Nutzung digitaler Technologien)
- Koalitionen und Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs); Koordination und strategische Zusammenarbeit zwischen CSOs und anderen Interessengruppen, öffentlichen oder privaten Sektoren
- Bereitstellung kostenloser Beratung, Monitoring- und Überwachungsaktivitäten zu EU-Politiken, Rechten und Werten gemäß den EU-Verträgen und der Charta
- Förderung der Umsetzung von verabschiedeten Gesetzen, Vorschriften und Gerichtsurteilen
- Zivilgesellschaftliche Teilnahme/Lobbyarbeit/Interessenvertretung, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und zu den Entscheidungsprozessen beizutragen (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene)
- Forschung und Analyse zur Information der politischen Entscheidungsfindung auf EU- und nationaler Ebene, Entwicklung von Instrumenten und Standards zur Unterstützung der EU-Werte
- Bereitstellung gezielter Unterstützungsdienste, wie z.B. Unterstützung bei der Bewältigung von Online/Offline-Bedrohungen usw.
Nutzung und Geistiges Eigentum
- Einreicher:innen gewähren dem Konsortium und seinen Partnern ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria und Europahaus Klagenfurt das Recht, übermittelte Videos, Bilder, Logos und andere Inhalte nicht-kommerziell unbeschränkt zu nutzen.
- Das Konsortium und seine Partner dürfen diese Contents im Sinne von ProEuropeanValuesAT in Printmedien, Rundfunk, sozialen Medien, anderen Formaten und bei Veranstaltungen uneingeschränkt verwenden.
- Das ProEuropeanValuesAT Konsortium hat das Recht, Informationen und Werbematerialien von den eingereichten Aktivitäten mit Fördergebern, potenziellen Investoren und Sponsoringpartnern zu teilen.
- Einreicher:innen haften dafür, dass sie das Urheberrecht an allen Bildern, Tönen und anderen Inhalten im Zusammenhang mit ihrer Einreichung und der geplanten Aktivität besitzen. Zudem muss sämtliche verwendete Software ordnungsgemäß lizenziert sein.
- Das ProEuropeanValuesAT Konsortium haftet in keinster Weise für das Verhalten und/oder Handlungsergebnissen von Einreicher:innen.
Nichtberücksichtigung, Disqualifikation und Ausschluss von Einreichungen
- Unvollständige Einreichungen oder solche, die nicht den veröffentlichen Richtlinien von ProEuropeanValuesAT und des EU Programms CERV entsprechen, werden ohne Benachrichtigung im Auswahlprozess nicht berücksichtigt.
- Rechtliche Anfechtungen gegen Disqualifikationsentscheidungen sind ausgeschlossen.
- Die Organisatoren von ProEuropeanValuesAT behalten sich das Recht vor, jede Einreichung ohne weitere Erklärung oder Benachrichtigung abzulehnen.
- Einreichungen, die Krieg, Gewalt, Betrug, Rassismus oder Diskriminierung fördern, werden umgehend disqualifiziert.
- Ebenso werden Einreichungen, die gegen internationale Urheberrechtsgesetze verstoßen, disqualifiziert.
- Weitere Gründe für einen Disqualifikation sind: fehlende Rechte an den kreativen Inhalten, falsche Registrierungsangaben oder Nichteinhaltung der Allgemeinen Bedingungen der Einreichung.
Auswahl der finanzierten Aktivitäten - Maximale Fördersumme aus ProEuropeanValuesAT
- Die ausgewählten Aktivitäten werden durch eine unabhängige Jury evaluiert.
- Die Entscheidung auf der Basis der Jurybewertungen ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden.
- Eine zivilgesellschaftliche Organisation kann im Rahmen einer Finanzierungsrunde nur eine Aktivität einreichen.
- Pro Organisation kann im Rahmen der drei ProEuropeanValuesAT-Finanzierungsrunden (2025 bis 2027) eine maximale Finanzierung von insgesamt 60.000 EUR gewährt werden.
Nicht finanzierte Aktivitäten - Rechtsbehelfsmöglichkeiten für nicht ausgewählte Bewerber:innen
- Nicht ausgewählte Bewerber werden per E-Mail über ihre Nichtauswahl benachrichtigt.
- Bei Rückfragen bzw. Beschwerden steht das Support-Team von ProUnionValuesAT unter peva-finanzierung@icnm.net zur Verfügung..
- Das Support-Team wird die Beschwerden so bald wie nur möglich bearbeiten und direkt zurück kommunizieren..
- Darüber hinaus werden alle nicht ausgewählte Antragsteller zu Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau vom Konsortium eingeladen.
- Zusätzlich werden sie auch über die Möglichkeiten des Crowdfunding für ihre Projekte informiert, wie sie von der unabhängigen Plattform respekt.net angeboten werden, und über deren Kriterien.
- Schließlich kann man sich jederzeit an über die E-Mail-Adresse an die ICNM Ombudsperson wenden: peva-ombudsperson@icnm.net:
- Diese ist auch auf der Website zu finden: https://proeuropeanvalues.at
FAQs – Was sind Antworten zu oft gestellten Fragen?
1. Was ist die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank?
Die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank ermöglicht es zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich, Projekte zur Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäischen Werte einzureichen. Diese Aktivitäten werden zu 90 % durch das EU-Programm CERV und zu 10 % durch das ProEuropeanValuesAT Konsortium finanziert. Die Datenbank ist eine Eigenentwicklung des ICNM. Alle Eigentumsrechte an der Datenbank gehören ausschließlich dem Verein ICNM.
2. Welche Organisationen können sich bewerben?
Zur Einreichung berechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit rechtlichem Sitz in Österreich. Sie müssen eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Struktur aufweisen. Zu Organisationen gehören Vereine und andere nicht auf Gewinn ausgerichtete Zusammenschlüsse, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und entsprechend auch öffentlich registriert sind (z.B. gemeinnützige GmbH im Firmenbuch). Zudem müssen diese Organisationen eine klare Verantwortungsstruktur für ihre Schlüsselpersonen nachweisen. Alle Bewerber:innen müssen die Grundwerte der Europäischen Union respektieren, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind. Alle Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten nicht-diskriminierend sind.
HINWEIS: Für die Zwecke dieser Ausschreibung gelten "nahestehende Organisationen" als eine Einheit, auch wenn sie rechtlich eigenständig registriert sind. Nahestehend sind alle Einheiten, die von einer anderen gesteuert bzw. stark beeinflusst werden können oder mehrere, die zusammen gesteuert werden (Beispiele: 2 Vereine, in deren Vorstand 2 oder mehrere Personen gleichzeitig vertreten sind; ein Verein besitzt eine GmbH oder mehr als 20 % der Gesellschaftsanteile; etc).
3. Dürfen Vereine, die sich in Gründung befinden, einreichen?
Nein, ein Verein muss bereits gegründet sein und der Nachweis muss im Zentralen Vereinsregister (ZVR) abrufbar sein.
4. Wie wird die Gemeinnützigkeit eines Vereins bzw. einer gemeinnützigen GmbH nachgewiesen?
Die Gemeinnützigkeit einer Organisation ist durch die entsprechende Klausel in den Statuten eines Vereins bzw. im Gesellschaftsvertrag einer Firma nachzuweisen.
5. Wie wird eine kleine CSO definiert (im Bezug auf die Vorgabe, ob 1 oder 2 Personen bei den Events anwesend sein müssen)?
Definition einer kleinen CSO ist, entweder einen Jahresumsatz von weniger als EURO 75.000 oder eine CSO mit nur einer Person, die angestellt ist.
6. Kann eine Organisation, die selbst Einreicher:in ist, bei einer anderen Einreichung als Dienstnehmer beteiligt, sein?
Nein.
7. Inwieweit können Partner:innen aus dem Ausland, die für Workshops, Think Tanks, Ausstellungen hinzugezogen werden, miteinbezogen werden?
ProEuropeanValuesAT wendet sich an österreichische CSOs (Sitz der Organisatin muss in Österreich sein) und alle Aktivitäten haben in Österreich stattzufinden und sich an Zielgruppe im Lande zu wenden. Es ist nicht grenzübergreifend angelegt. Ressourcen, Vortragende bzw. Expert:innen aus dem Ausland sind wenn notwendig zur Wirksamkeitserhöhung in einem passenden Rahmen finanzierbar.
8. Was bedeutet die Einreichung einer Aktivität?
Durch die Einreichung einer Aktivität für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 bestätigen die Einreicher:innen, dass sie die Allgemeinen Bedingungen für die Einreichung gelesen und akzeptiert haben. Es wird kein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung oder auf eine Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.
9. Was sind die Kriterien für die Einreichung?
Einreicher:innen müssen sich online über die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Datenbank registrieren und ihre Aktivität vollständig beschrieben einreichen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden von der Jury berücksichtigt. Eine Einreichung garantiert keine Vorteile, und die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden. Einreichungen können in zwei Aktivitätslinien gemacht werden:
- Linie 1: Re-Granting für Zivilcourage und EU-Werte
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der EU-Werte in Höhe von 5.000 bis 50.000 EURO. - Linie 2: Re-Granting Online-Aktivismus
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung und Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im digitalen Raum in Höhe von 500 bis 15.000 EURO
10. Welche Arten von Aktivitäten können finanziert werden?
Finanziert werden zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Österreich, die die Demokratie, Menschenrechte und Zivilgesellschaft stärken. Insbesondere Aktivitäten im digitalen Raum, wie Social Media Kampagnen, Dialogplattformen und die Arbeit von Digital Content Creators, werden unterstützt. Beispiele für Aktivitäten sind:
- Sensibilisierung für EU-Rechte und Werte sowie Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Kommunikationskampagnen über soziale Medien.
- Organisation von zivilgesellschaftlichen Dialogen und Plattformen zu Themen der EU-Rechte und -Werte.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs) sowie Koordination von Aktivitäten mit anderen Interessengruppen.
- Beratung und Überwachung zu EU-Politiken, Rechten und Werten.
- Unterstützung der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften sowie zivilgesellschaftliche Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen.
11. Welche Aktivitäten sind nicht finanzierungsfähig?
Aktivitäten, die im Widerspruch zu den Interessen der EU stehen, gegen die grundlegenden EU-Werte verstoßen oder proselytische Tätigkeiten beinhalten, werden nicht finanziert. Ebenso sind Aktivitäten, die direkt politische Parteien unterstützen oder gegen internationale Urheberrechtsgesetze verstoßen, ausgeschlossen.
12. Ist es erwünscht, dass eine Organisation laufende Aktivitäten einreicht, oder neue?
Originalität & Skalierung sind Bewertungskriterien, das heißt laufende oder neue Aktivitäten werden gleichgewichtet beurteilt. Entscheidend ist die Verstärkung der Wirksamkeit zur Erreichung der gesetzten Ziele.
13. Kann eine Organisation mehrere Aktivitäten innerhalb einer Finanzierungsrunde einreichen?
Nein, eine zivilgesellschaftliche Organisation kann innerhalb einer Finanzierungsrunde nur eine Aktivität entweder für ReGranting Linie 1 oder für ReGranting Linie 2 einreichen.
Eine zivilgesellschaftliche Organisation kann jedoch jedes Jahr / Finanzierungsrunde einreichen. Der Maximalbetrag über 3 Jahre ist jedoch auf 60.000 EUR begrenzt.
HINWEIS: Nahestehende Organisationen können nur eine Aktivität einreichen. Sie gelten als eine Einheit. Werden dennoch mehrere Einreichungen gemacht, so werden diese Einheiten in der Evaluation nicht berücksichtigt und ausgeschieden.
14. Kann eine Organisation eine Finanzierung erhalten, wenn sie bereits Förderungen von der EU, anderen öffentlichen Stellen oder Stiftungen bekommt?
Ja, jedoch nur wenn die Förderung für ein anderes Projekt oder Aktivität der Organisation ist. Für die eingereichte Aktivität dürfen keine weiteren Förderungen beantragt bzw. erhalten werden. Dies muss auch im Finanzierungsvertrag von jeder Organisation schriftlich zugesichert werden. Im Verletzungsfall wird die ProEuropeanValuesAT Finanzierung zurückverlangt.
Erhält eine Organisation EU-Förderungen für andere Projekte oder Aktivitäten, muss der PIC (Participant Identification Code) bei der Einreichung angegeben werden.
15. Wie viele Mittel kann eine Organisation maximal erhalten?
ProEuropeanValuesAT finanziert 100% der Kosten der jurierten Aktivität. Es dürfen für diese keine weiteren Förderungen beantragt bzw. erhalten werden, es sei denn es handelt sich um In-Kind-Leistungen. Dies muss auch im Finanzierungsvertrag von jeder Organisation schriftlich zugesichert werden. Im Verletzungsfall wird die ProEuropeanValuesAT Finanzierung zurückverlangt. Erhält eine Organisation EU-Förderungen für andere Projekte oder Aktivitäten, muss der PIC (Participant Identification Code) bei der Einreichung angegeben werden.
16. Wie lange können die finanzierten Aktivitäten dauern?
Eingereicht werden können Aktivitäten mit einer Finanzierungsdauer von 6 bis 9 Monaten. Die Aktivitäten können und sollen auch über den Finanzierungszeitraum hinaus fortgesetzt werden, jedoch endet der Finanzierungszeitraum spätestens im Dezember des jeweiligen Jahres.
17. Kann ich für einen Teilbereich einreichen, also für einen Programmabschnitt eine Förderung beantragen? Wie viel Anteil am Gesamtbudget soll angegeben werden?
ProEuropeanValuesAT finanziert nur Aktivitäten die eigenständig durchgeführt werden können und eigenständig auch Wirkung erzeugen. Es muss eine klare Abgrenzung zu anderen Abschnitten oder Phasen vorliegen, bzw. dargestellt werden.
18. Wie wichtig ist das Element von digitalen Aktivitäten?
ProEuropeanValuesAT baut auf der Analyse auf, dass die Zukunft der Demokratie zu einem großen Teil im digitalen Raum entschieden wird. Daher fokussiert sich die zweite ReGranting-Linie auf digitalen Aktivismus. Bei der ersten Linie ist Digitalität ein Bewertungskriterium.
19. Warum gibt es eine Abfrage zu einem Video der Aktivität in der Datenbank?
Ein Video zur vorgeschlagenen Aktivität kann den Juror:innen helfen sich einen Eindruck von Organisation, Personen und Wirksamkeit geben. Die Bereitstellung des Weblinks zu einem Video ist optional und kein Pflichtfeld.
20. Was passiert, wenn meine Aktivität nicht ausgewählt wird?
Wenn eine Aktivität nicht ausgewählt wird, erhält die einreichende Organisation Informationen zu den allgemeinen Ergebnissen der Ausschreibung, eine Einladung zu Capacity Building-Aktivitäten von ProEuropeanValuesAT und Informationen über Crowdfunding-Möglichkeiten über respekt.net. Learnings und Empfehlungen für zukünftige Ausschreibungen werden ebenfalls veröffentlicht. Es werden keine individuellen Beurteilungen veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch darauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Entscheidung auf Basis der unabhängigen Jury und Ihrer Bewertungen ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden.
21. Wie wird die Finanzierung ausgezahlt?
Die zugesprochene Finanzierung wird in zwei Raten ausgezahlt:
- 90 % der Gesamtfinanzierung werden zu Beginn des Projekts ausgezahlt,
- 10 % der Finanzierung werden nach erfolgreicher Umsetzung der Aktivität zu Ende der vereinbarten Finanzierungsperiode und nach Vorlage aller erforderlichen Berichte und Nachweise ausgezahlt.
22. Kann ein Privatkonto als Bankkonto angegeben werden?
Nein. Überweisungen werden von ProEuropeanValuesAT ausschließlich auf das Konto der antragstellenden Organisation gemacht, das auch von den genannten Schlüsselpersonen verantwortet wird.
23. Welche Verpflichtungen gibt es für die ausgewählten Organisationen?
Finanzierte Organisationen müssen Ihre Aktivität bzw. deren Fortschritt im Rahmen folgender Veranstaltungen präsentieren:
- Kick-Off-Veranstaltung am 26. März in Salzburg
- Europakonferenz am 27. und 28. Juni in Klagenfurt
- Schlussfest am 26. November in Graz
In ReGranting Linie 1 ist die Teilnahme an drei Veranstaltungen zur Kapazitätsstärkung, in ReGranting Linie 2 an zwei Veranstaltungen verpflichtend.
Zudem sind ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu Ergebnissen und Wirkung und zu Ende der Finanzierungsperiode eine Abrechnung / Dokumentation der Mittelverwendung einzureichen.
24. Was passiert, wenn meine Einreichung nicht den Anforderungen entspricht?
Unvollständige oder fehlerhafte Einreichungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, werden ohne Benachrichtigung aus dem Auswahlprozess entfernt. Rechtliche Anfechtungen gegen Disqualifikationsentscheidungen sind ausgeschlossen. Einreichungen, die Krieg, Gewalt, Betrug, Rassismus oder Diskriminierung fördern, werden sofort disqualifiziert.
HINWEIS: Das ProEuropeanValuesAT Konsortium und der Partner Respekt.net bietet während der Einreichperiode wöchentlich ein öffentliche On-Line Workshop zu Feedback und Beratung an. Diese Workshops dienen Interessent:innen dazu, Ziele und Zweck der Ausschreibung zu besprechen und zu klären und allfällige Formalfehler zu vermeiden.
25. Was ist bei der Nutzung von Inhalten und geistigem Eigentum zu beachten?
Einreicher:innen gewähren dem Konsortium und Partnern (ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria, Europahaus Klagenfurt) das Recht, übermittelte Inhalte wie Videos, Bilder und Logos nicht-kommerziell zu verwenden, z. B. zur Förderung der Aktivität in Printmedien, sozialen Medien und bei Veranstaltungen. Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass sie das Urheberrecht an allen eingereichten Inhalten besitzen und dass alle verwendeten Softwarelizenzen ordnungsgemäß sind. Sie haften dafür.
26. Wie ist die Abrechnung am Ende? Müssen alle Belege aufbewahrt werden?
Am Ende des Finanzierungszeitraums ist ein Abschlussbericht an respekt.net zu übermitteln, der auch eine Abrechnung enthält. Die in der Abrechnung gelisteten Ausgaben sind digital zu belegen. Die Originalbelege sind gemäß den Förderrichtlinien der EU für 7 Jahre gesichert aufzubewahren.
27. Wie wird der Unterschied zwischen Honorar und Drittkosten definiert?
Honorar = Zahlungen für persönliche Dienstleistungen, die von einer qualifizierten Person persönlich erbracht werden. Drittkosten = Kosten für Dienstleistungen, die von Unternehmen / Firma (mit Mwst.) erbracht werden, oder Kauf von Materialien und anderen Leistungen, z.B. Druckkosten.
28. Wie sollen wir die Zugtickets für den 26.3. nach Salzburg buchen bzw. verbuchen, wenn wir noch keine Finanzierung erhalten haben?
Im Antragsbudget bitte mit einer Pauschale von EURO 500 pro Person (maximal 2) die an den 3 Pflichtevents von ProEuropeanValuesAT in Salzburg, Klagenfurt und Graz teilnehmen vorsorgen. Die Ausgaben für Salzburg sind von der CSO für ca. 3 Wochen vorzustrecken, da die Auszahlung von 90 % der Finanzierungssumme zwischen 09. und 14. April gemacht werden wird.
29. Können Reisekosten abgerechnet werden, wenn die Person ein Klimaticket besitzt?
Ja, das Klimaticket kann anteilig zu den Monaten der nachgewiesenen Nutzung abgerechnet werden.
30. Kann ich im Falle einer Nicht-Finanzierung eine Erklärung für die Gründe bzw. ein Feedback zu meiner Einreichung erhalten?
Die Entscheidung zur Finanzierung wird in einem vierstufigen Prozess getroffen. Zuerst gibt es eine formale Prüfung der Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen. Daran schließt eine Beurteilung durch eine Online-Jury von über 50 Expert:innen an. Diese erstellt ein Ranking und damit eine Kurzliste. Eine Grand Jury trifft sich zu einer persönlichen Beratung und erstellt eine Finanzierungsliste. Diese Finanzierungsliste wird vom Management Board des Konsortiums geprüft und die Finanzierungshöhen entschieden. Alle Juroren engagieren sich ehrenamtlich und unter Zusicherung von Freihaltung von jeglichen Haftungen. Die Integrität dieses Prozesses und der Haftungsausschluss gegenüber Juror:innen verlangen volle Vertraulichkeit. Daher kann es auch nach Abschluss des Verfahrens keine Einzelauskünfte oder Feedback zu einer Einreichung geben (siehe auch AGBs).