Herzlich willkommen zur ProEuropeanValuesAT ReGranting Datenbank!
Über diese Datenbank können Sie Ihre Vorschläge zu einer direkten Finanzierung von Aktivitäten
zur Stärkung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und EU Werten einreichen.
Die Einreichung ist bis zum 31.01.2026 12:00 Mittag möglich.
Wenn Sie Fragen haben, bitte konsultieren Sie die FAQs -
als die vielfach gestellten Fragen und unsere Antworten.
Sollten Sie dazu Erläuterungen wünschen, so bieten wir Ihnen eine
OnLine Konsultation jeden Mittwoch im Dezember und Jänner von 14 bis 15 Uhr an.
Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Bitte beachten Sie: die Datenbank schließt genau um 12:00 am 31.01. 2026.

Mit dieser Datenbank wird es zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSO = Civil Society Organisations) aus Österreich ermöglicht,
Aktivitäten zur vollen Finanzierung vorzuschlagen, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit und europäischen Werte in Österreich stärken.
Die Finanzierung kommt zu 90% aus dem EU-Programm CERV und wird zu 10% vom ProEuropeanValuesAT Konsortium aufgestellt bzw. eingeworben.
Das Konsortium wird von den CSOs ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria und Europahaus Klagenfurt gebildet.
Eingereichte Vorschläge werden mit Hilfe dieser Datenbank in einem dreistufigen, vertraulichen Juryprozess von unabhängigen Persönlichkeiten,
die selbst ein zivilgesellschaftliches Engagement und einschlägige Expertise haben, evaluiert.
Der Juryprozess wird mit Hilfe der Datenbank effizient gestaltet und nachvollziehbar dokumentiert.
Weitere Informationen finden Sie unter den Menüpunkten “Zielgruppe, Aktivitäten, Finanzierung, Zeitplan, ABGs und FAQs”.
Bitte beachten Sie:
Mit Ihrer Registrierung wird in keinster Weise ein Rechtsanspruch auf Zuspruch einer Finanzierung oder die Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.
Gerne unterstützt Sie das Konsortium bei der Einreichung mit:
- allgemeinen Info-Veranstaltungen (online und in Präsenztreffen)
- transparenten öffentlichen Beratungen (in den Online Konsultationen)
- ausformulierten Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs) und unserem Chatbot und
- bei konkreten Verstädnnisfragen mit dem Helpdesk unter peva@respekt.net.
Unser Ziel ist es, mit dieser Datenbank den Aufwand für Sie möglichst gering zu halten.
Ziel ist es vor allem, eine qualitativ gute und für die Stärkung der Demokratie förderliche Auswahl zu treffen.
In der Antragsrunde 2025 wurden EURO 813.000 für die Finanzierung an 34 Einreichende Organisationen vergeben.
In der Antragsrunde 2026 stellt das Konsortium ein Finanzierungsvolumen von maximal EURO 1.000.000 zur Verfügung.
Für 2027 ist mit einem Finanzierungsvolumen von ca. EURO 700.000 zu rechnen.
Wenn Sie sich über die 2026 finanzierten Aktivitäten informieren und die erfolgreichen CSOs persönlich kennen lernen wollen,
dann sind Sie herzlich zum Innovalog in Salzburg für den 19. März 2026 eingeladen.
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich an, da die Zahl der Teilnehmer:innen auf 200 begrenzt ist.
https://proeuropeanvalues.at
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Ausarbeitung und Einreichung eines Vorschlags und
für Ihr Engagement für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und EU Werte.
Ihr
ProEuropeanValuesAT Konsortium & Team
Um wen geht’s bei ProEuropeanValuesAT?
ProEuropeanValuesAT wendet sich an zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich (CSOs), die als gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen (NGOs), gesellschaftliche und kulturelle Vereine im breitesten Sinne und non-profit bzw. soziale Unternehmen (NPOs) tätig sind und sich für den Zusammenhalt und für das Gemeinwohl einsetzen.
Besonders aber nicht ausschließlich sprechen wir in dieser Ausschreibung fünf Zielgruppen an:
- Kleine und basisorientierte CSOs
- CSOs in ländlichen Bezirken
- CSOs von und für Frauen
- CSOs im digitalen Raum und Jugendorganisationen
- CSOs mit Fokus auf Menschenwürde und Minderheiten

Wer kann bei ProEuropeanValuesAT einreichen?
Einreichen kann jede zivilgesellschaftliche Organisation mit einem rechtlichen Sitz in Österreich, die die folgenden Qualifikationen nachweislich erfüllt:
- eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Ausrichtung
- klare Verantwortungsstrukturen von Schlüsselpersonen
- sich in all ihren Tätigkeiten als nicht-diskriminierend erweisend
- die Werte der EU, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die EU und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind, inhaltlich und handlungsmäßig respektierend.


Worum geht's bei ProEuropeanValuesAT?
Die Zukunft der Demokratie entscheidet sich zu einem erheblichen Teil im Cyberspace.
Vieles hängt davon ab, wie die Werte der EU zur Geltung gebracht, respektiert und gelebt werden.
Digitale Medien sind starke Kräfte in der Gestaltung der österreichischen sowie der europäischen Gesellschaft.
Unterstützt werden sollen zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Österreich zu Demokratiezukunft, wirksamen Menschenrechten und starker Zivilgesellschaft.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Aktivitäten in digitalen Medien, Social Media Plattformen und Online Communities.
ProEuropeanValuesAT möchte gerade auch jene erreichen, die beispielsweise als Digital Content Creators online aktiv sind, auf TikTok Kurzfilme produzieren, über Instagram als Influencer ihre Follower erreichen, oder als kreative YouTuber Einfluss ausüben.
Welche Aktivitäten werden finanziert?
Das sind Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT finanziell unterstützt werden könnten:
- Sensibilisierung für Rechte und Werte gemäß den EU-Verträgen und der Charta sowie Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der breiten Öffentlichkeit und wichtigen Akteuren wie politischen Entscheidungsträgern,
Gesetzgebern, Rechtsberuflern und der Justiz; Kommunikations- und öffentliche Informationskampagnen über soziale Medien. - Organisation von zivilgesellschaftlichen Plattformen und Dialogen zu Themen im Zusammenhang mit EU-Rechten und -Werten (einschließlich der Nutzung digitaler Technologien).
- Koalitionen und Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs); Koordination und strategische Zusammenarbeit zwischen CSOs und anderen Interessengruppen, öffentlichen oder privaten Sektoren.
- Bereitstellung kostenloser Beratung, Monitoring- und Überwachungsaktivitäten zu EU-Politiken, Rechten und Werten gemäß den EU-Verträgen und der Charta.
- Förderung der Umsetzung von verabschiedeten Gesetzen, Vorschriften und Gerichtsurteilen.
- Zivilgesellschaftliche Teilnahme/Lobbyarbeit/Interessenvertretung, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und zu den Entscheidungsprozessen beizutragen (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene).
- Forschung und Analyse zur Information der politischen Entscheidungsfindung auf EU- und nationaler Ebene, Entwicklung von Instrumenten und Standards zur Unterstützung der EU-Werte.
- Bereitstellung gezielter Unterstützungsdienste, wie z.B. Unterstützung bei der Bewältigung von Online/Offline-Bedrohungen usw.
Konkrete Bespiele von Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT finanziell unterstützt werden, sind auf unserer Website unter Grantees 2025 zu finden.
Was sind Voraussetzungen für eine Finanzierung?
- Aktivität fördert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit & EU-Werte
- Aktivität ist schlüssig von anderen Projekten abgegrenzt
- Es braucht keine weiteren Schritte bzw. Finanzierungen für eine wirksame Umsetzung
- Aktivität ist neu oder Skalierung einer bereits umgesetzten Aktivität
- Aktivität generiert ein kostenfreies Angebot für die Zielgruppe(n)
- Aktivität ist finanziell angemessen
- Aktivität ist klar und angemessen auf die Zielgruppe(n) zugeschnitten,
- Aktivität nutzt auch digitale Mittel zur Umsetzung
- Aktivität fördert Geschlechtergerechtigkeit
Welche Aktivitäten können z.B. nicht finanziert werden?
- Aktivität findet nicht in Österreich statt
- Aktivität wird nicht von einer juristischen Person eingereicht
- Aktivität wird von einer öffentlichen Einrichtung wie Schulen eingereicht
Was sind die Schwerpunkte der Finanzierung 2026?
ProEuropeanValuesAT wird 2026 vorrangig 3 Aktivitätsschwerpunkte finanzieren:
1. Democracy Action Learning-Aktivitäten / Train The Trainer
Ziel: Erhöhung der Wirkung durch Aktivitäten, bei denen Menschen gemeinsam praktische Herausforderungen angehen,
mithilfe strukturierter Reflexion Einsichten und Kompetenzen entwickeln und trainieren sowie tiefgehende Fähigkeiten und gegenseitige Verantwortung fördern.
Die Teilnehmenden lernen, indem sie ihre eigenen Probleme lösen und voneinander in einer weniger hierarchischen Weise lernen.
2. Digitale Aktivitäten
Ziel: Steigerung der Effektivität durch Aktivitäten, die nachweislich eine größere Reichweite und Verbreitung versprechen –
durch den Einsatz digitaler Technologien und Medien, sozialer Medienplattformen und Online-Communities.
3. Aktivitäten für und von marginalisierten Gruppen
Ziel: Erhöhung der Relevanz durch Aktivitäten, die sich an sozial oder geografisch marginalisierte Gruppen oder an Gruppen richten, die an den Rand gedrängt wurden



Wie funktioniert die Finanzierung durch ProEuropeanValuesAT?
Aktivitäten werden gemäß zwei Linien finanziert:
Linie 1: Re-Granting für größere Initiativen- Gesamtfinanzierungsvolumen für alle Aktivitäten bis max. EURO 700.000
Volle Finanzierung von direkten Kosten der Aktivität in der Höhe ab 15.000 bis 50.000 EURO.
Linie 2: Re-Granting für agile Kleinaktivitäten - Reservierte Finanzierung von EURO 300.000
Volle Finanzierung von direkten Kosten der Aktivität in der Höhe von 3.000 bis zu 15.000.
Pro Organisation und ReGranting Call kann nur eine Aktivität eingereicht werden.
CSOs können als Einzelorganisation oder als Konsortium von mehreren Organisationen einen Vorschlag einreichen.
Die Modalitäten der Finanzierung sind:
-
Die jurierten Aktivitäten werden gemäß einem zugesprochenen Budget vollständig finanziert. CSOs brauchen daher keine Zusatzfinanzierung aufstellen und/oder nachweisen.
Das zugesprochene Budget kann jedoch gemäß Empfehlung der unabhängigen Jury von dem eingereichten Budget abweichen.
-
Vertreter:innen der CSOs erhalten einen symbolischen Scheck für die ganze Finanzierungssumme beim InnoValog Kick-Off Event in Salzburg am 19. März 2026.
-
10% der Finanzierungssumme werden zum Start Anfang April binnen 15 Tagen nach beiderseitigen Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages auf das CSO Konto überwiesen;
damit können Sie gleich voll loslegen! -
Weitere 80% der Finanzierungssumme werden binnen 15 Tage nach Übermittlung und Akzeptanz des Zwischenberichts im Mai überwiesen; damit ist die Aktivität finanziell gesichert!
-
Weitere 10% der Finanzierungssumme werden zum Abschluss bei erfolgreicher Umsetzung der Aktivität und der Akzeptanz der Ergebnis- und Wirkungsberichte sowie der Dokumentation der Mittelverwendung durch repekt.net ausgezahlt.
-
Wichtig ist, dass die vereinbarten Bedingungen erfüllt worden und auch die entsprechenden Berichte und Nachweise erbracht sind.
Es muss der EU ordnungsgemäß berichtet werden.

Die ProEuropeanValuesAT Finanzierung soll Ihre Organisation als Teil der Zivilgesellschaft stärken.
Um das Ziel der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisation zu erreichen, ist der Zuspruch der Finanzierung an die Vereinbarung und Erfüllung einiger Auflagen gebunden:
-
Persönliche Anwesenheit von einer* bzw. zwei Vertreter:innen Ihrer Organisation beim InnoValog Kick-Off Event in Salzburg (Termin: 19.März 2026).
Da wird auch die Finanzierungszusage öffentlich gemacht und der symbolische Scheck überreicht. -
Persönliche Teilnahmevon einer* bzw. zwei Vertreter:innen und Präsentation des Aktivitätsfortschrittes bei der Europakonferenz in Cap Wörth, Kärnten (Termin: 19.und 20.Juni 2026).
Abgabe eines Zwischenberichts mit Ende Juni (dazu gibt es Vorlage) -
Persönliche Teilnahme von einer* bzw. zwei Vertreter:innen Ihrer Organisation beim Highlight Event #DemocracyOnStage in Graz (Termin: 25. November 2026)
-
Teilnahme von verantwortlichen Schlüsselpersonen an Capacity Building Veranstaltungen von ProEuropeanValuesAT (siehe Angebot auf der website):
in ReGranting Linie 1 Schwerpunktaktivitäten sind drei Teilnahmen und für die ReGranting Linie 2 Agile Kleinaktivitäten sind zwei 2 Teilnahmen zu vereinbaren. - Übermittlung eines Zwischenberichts, der die Budgetplanung und den Verwendungsplan für die Aktivität gemäß zugesprochener Finanzierung aktualisiert bis spätestens 15.05.2026,
- Präsentation des Aktivitätsfortschritts bei der Europakonferenz in Kärnten am 19. und 20.06.2026
- Präsentation des Aktivitätsergebnis bei dem Highlight Event #DemocracyOnStage in November 2026*
- Übermittlung eines inhaltlichen Ergebnis- und Wirkungsberichts bis Jänner/Februar 2026*, bestehend aus der Beschreibung der Umsetzung und Ergebnisse der Aktivität sowie der erzielten Wirkung (Outputs, erreichte Zielgruppen, usw.)
- Übermittlung der Dokumentation der Mittelverwendung bis 15. Jänner 2027* in Form einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung (in einer Excel-Liste inkl. Referenz zum Rechnungsbeleg) sowie einer Sammlung der Kosten- und Rechnungsbelege.
-
Bitte beachten Sie:
Die Kostenbedeckung für die Erfüllung dieser Auflagen (also z.B. Reisekosten, Buchführung, Berichterstellung) soll und kann im Budgetvorschlag inkludiert werden. Wir empfehlen für die Veranstaltungen in Salzburg, Cap Wörth und Graz die Summe von €500,00 pro Person als Pauschale zu budgetieren. Diese Kostenposition soll in der gewährten Finanzierung als Pauschale beinhaltet sein und muss nicht mit Belegen abgerechnet werden. Damit ersparen Sie sich einen zusätzlichen Aufwand für Abrechnung und Controlling.
* Für CSOs der Finanzierungslinie 2 ist die Teilnahme von zumindest einer Person erforderlich und die Auflage erfüllend. Mehrere Personen sind eingeladen, bzw. deren Teilnahme wäre auch erwünscht.




Wie geschieht die Beurteilung durch die Jury?
Die Auswahl und Beurteilung der Einreichungen werden von einer Gruppe von mehr als 50 unabhängigen Juror:innen gemacht. Diese arbeiten in einem mehrstufigen Prozess zusammen.Vorab gibt es eine formale Prüfung der Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen durch das Konsortium.
Daran schließt eine Beurteilung durch eine Online-Jury von über 50 Expert:innen an. Diese erstellt ein Ranking und damit eine Kurzliste.
Eine Grand Jury trifft sich zu einer mehrtägigen persönlichen Beratung und erstellt eine Finanzierungsliste.
Diese Finanzierungsliste wird vom Management Board des ProEuropeanValuesAT Konsortiums geprüft und die Finanzierungshöhen entschieden.
Alle Juroren engagieren sich ehrenamtlich und unter Zusicherung von Freihaltung von jeglichen Haftungen. Personen mit einem Naheverhältnis zu einer einreichenden Organisation sind von der Jury ausgeschlossen. Es gibt strikte Conflict-of_Interest Richtlinien. Die Integrität dieses Prozesses und der Haftungsausschluss gegenüber Juror:innen verlangen volle Vertraulichkeit.
Was sind die Kriterien der Beurteilung, die von der Jury angewandt werden?
Die Auswahl der geförderten Aktivitäten erfolgt auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenjury anhand der folgenden Kriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung in Klammer:
Praktische Kriterien
- Zweck und Eignung der Aktivität für die angegebenen Zielgruppen (30): Zielformulierung und Klarheit der Zielsetzung, angemessene Umsetzung, Kontextualisierung
- Originalität/Skalierbarkeit (30): Kreativität der vorgeschlagenen Aktivität, Qualität und Vollständigkeit, Skalierbarkeit für bereits umgesetzte Aktivitäten
- Digitalität (10): Einsatz digitaler Mittel, Maßnahmen zur Umsetzung, Qualität der technischen Umsetzung
- Geschlechtergerechtigkeit (10): Ausgewogenheit des Teams, geschlechtsspezifische Bedürfnisse und geschlechtsspezifische Dimension
- Finanzierung und Budgetierung (20): Solidität der Finanzplanung, Nachvollziehbarkeit des Budgets und angemessene Höhen in der Budgetierung
Strategische Kriterien
- Werte (50): Berücksichtigung der Werte der Europäischen Union, der Charta der Grundrechte, Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich Interessenvertretung, Überwachungs- und Unterstützungsaktivitäten für das demokratische Funktionieren
- Wirkung (50): Nachweis der Stärkung des demokratischen Lebens in der Gemeinschaft und Gesellschaft, Messbarkeit der Auswirkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht, positive lokale Auswirkungen, Wahrscheinlichkeit, dass die Aktivität über den Förderzeitraum hinaus nachhaltig ist
Aktivitäten werden sowohl nach den praktischen als auch den strategischen Kriterien gereiht.
In der Empfehlung zur Finanzierung durch die Jury werden beide berücksichtigt.

Was ist der Zeitplan für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025?
Im Rahmen von ProEuropeanValuesAT sind drei Finanzierungsrunden in drei Projektjahreszyklen 2025, 2026 und 2027 geplant:
Die diesjährigen Einreichungen können vom 28.11. 2025 bis 31.01.2026 (12:00 Uhr) gemacht werden.
Bitte ausschließlich über diese Datenbank.
Die Auswahl erfolgt auf Basis der Empfehlung einer unabhängigen Experten Jury.
Wer sind die Juror:innen? Eine Präsentation der Juror:innen aus dem vergangenen 1. Calls finden Sie auf unserer Website.
Als Zeitraum für die Jury Arbeit und Beurteilung sind die Tage von 01.02. bis 13. 03. 2026 geplant; die Beurteilung findet in der ersten Runde online statt um eine Kurzliste zu erstellen. Am 27. und 28. Februar findet eine Grand Jury mit persönlichem Treffen in Wien statt, um die Finanzierungsliste festzulegen.
Die CSOs, deren Aktivitäten finanziert werden können, werden am 4. März verständigt.
Am 19. März findet von 13:30 -19:00 Uhr in Salzburg die Gewinner Präsentation im Rahmen eines „Innovalog: EU - Starke Zivilgesellschaft? Mit Innovation und Dialog Demokratie stärken“ statt.
Alle finanzierten Aktivitäten sollten mit 1. April 2025 beginnen.
Bitte beachten Sie:
Kosten können nur ab diesem Datum geltend gemacht werden.
Kosten für die Erstellung von Vorschlägen oder deren Einreichungen können in keiner Weise geltend gemacht bzw. abgerechnet werden.
Aktivitäten sollten mit einer Finanzierungsdauer von 6 bis 9 Monaten budgetmäßig geplant werden.
Ihre Aktivität kann und soll - wenn möglich - auch über den Finanzierungszeitraum hinaus weitergeführt werden.
Nur weil die Finanzierung von ProEuropeanValuesAT endet, muss die Aktivität nicht enden.
Daher: Die Nachhaltigkeit einer Aktivität über den Finanzierungszeitraum hinaus ist ein positives Beurteilungskriterium.

AGBs: Was sind allgemeine Bedingungen für die ProEuropeanValuesAT Finanzierung 2026?
Durch die Einreichung einer Aktivität für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2026 bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Bedingungen für die Einreichung gelesen und vollinhaltlich akzeptiert haben.
Zulässigkeit von Organisationen
- Zur Einreichung berechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit rechtlichem Sitz in Österreich, die eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Ausrichtung sowie eine klare Verantwortungsstruktur der Schlüsselpersonen aufweisen.
- Alle Einreicher:innen müssen die Grundwerte der Europäischen Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind, respektieren.
- Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass all ihre Tätigkeiten nicht-diskriminierend sind.
Mit einer Einreichung wird in keiner Weise ein Rechtsanspruch auf Zuspruch einer Finanzierung oder auf Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.
Zulässigkeit von Einreichungen
- Einreicher:innen müssen sich online über die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2026 Datenbank registrieren und die Details ihrer Aktivität bekannt geben
- Nur vollständig ausgefüllte und eingereichte Anträge können in der Evaluation von der Jury berücksichtigt werden. Nichtvollständige oder zu spät fertig gestellte Einreichungen werden ohne Ausnahme nicht berücksichtigt.
Ebenso sind Nachreichungen oder Änderungen nach dem 31.01.2026 12 Uhr Mittag nicht mehr möglich. Der Zugang zur Datenbank wird gesperrt, um eine Gleichheit der Chancen sicherzustellen. - Die Einreichung einer Aktivität zur Bewertung garantiert keinerlei Vorteilsrechte.
- Einreichungen müssen entweder für ReGranting Linie 1 oder für ReGranting Linie 2 gemacht werden. Doppelte Einreichungen werden ausgeschlossen
- Die Entscheidung auf Basis der Jurybewertung ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden
- ProEuropeanValuesAT übernimmt mit einer Finanzierung keinerlei Haftungen für eingereichte Aktivitäten, deren Inhalte und damit verbundenen Rechtshandlungen.
Zulässigkeit von Aktivitäten
Eingereicht können Aktivitäten in Österreich mit einer Dauer von 6 bis 9 Monaten werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die Aktivitäten mit dem Finanzierungszeitraum enden – die Aktivität kann und soll sogar über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt werden.
Bespiele von Aktivitäten, die von ProEuropeanValuesAT 2025 finanziert wurden, sind auf der Website einzusehen.
Nutzung und Geistiges Eigentum
- Einreicher:innen gewähren dem Konsortium und seinen Partnern ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria und Europahaus Klagenfurt das Recht, übermittelte Videos, Bilder, Logos und andere Inhalte nicht-kommerziell unbeschränkt zu nutzen.
- Das Konsortium und seine Partner dürfen diese Contents im Sinne von ProEuropeanValuesAT in Printmedien, Rundfunk, sozialen Medien, anderen Formaten und bei Veranstaltungen uneingeschränkt verwenden.
- Das ProEuropeanValuesAT Konsortium hat das Recht, Informationen und Werbematerialien von den eingereichten Aktivitäten mit Fördergebern, potenziellen Investoren und Sponsoringpartnern zu teilen.
- Einreicher:innen haften dafür, dass sie das Urheberrecht an allen Bildern, Tönen und anderen Inhalten im Zusammenhang mit ihrer Einreichung und der geplanten Aktivität besitzen. Zudem muss sämtliche verwendete Software ordnungsgemäß lizenziert sein.
- Das ProEuropeanValuesAT Konsortium haftet in keinster Weise für das Verhalten und/oder Handlungsergebnissen von Einreicher:innen.
Nichtberücksichtigung, Disqualifikation und Ausschluss von Einreichungen
- Unvollständige Einreichungen oder solche, die den veröffentlichen Richtlinien von ProEuropeanValuesAT oder des EU Programms CERV nicht entsprechen, werden ohne Benachrichtigung im Auswahlprozess nicht berücksichtigt.
- Rechtliche Anfechtungen gegen Disqualifikationsentscheidungen sind ausgeschlossen.
- Die Organisatoren von ProEuropeanValuesAT behalten sich das Recht vor, jede Einreichung ohne weitere Erklärung oder Benachrichtigung abzulehnen.
- Einreichungen, die Krieg, Gewalt, Betrug, Rassismus oder Diskriminierung fördern, werden umgehend disqualifiziert.
- Ebenso werden Einreichungen, die gegen internationale Urheberrechtsgesetze verstoßen, disqualifiziert.
- Weitere Gründe für einen Disqualifikation sind: fehlende Rechte an den kreativen Inhalten, falsche Registrierungsangaben oder Nichteinhaltung der Allgemeinen Bedingungen der Einreichung.
Auswahl der finanzierten Aktivitäten - Maximale Fördersumme aus ProEuropeanValuesAT
- Die eingereichten Aktivitäten werden durch eine unabhängige Jury evaluiert.
- Die Entscheidung auf der Basis der Jurybewertungen ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden.
- Eine zivilgesellschaftliche Organisation kann im Rahmen einer Finanzierungsrunde nur eine Aktivität einreichen.
- Pro Organisation kann im Rahmen der drei ProEuropeanValuesAT-Finanzierungsrunden (2025 bis 2027) eine maximale Finanzierung von insgesamt 60.000 EUR gewährt werden.
Nicht finanzierte Aktivitäten - Rechtsbehelfsmöglichkeiten für nicht ausgewählte Bewerber:innen
- Nicht ausgewählte Bewerber werden per E-Mail über ihre Nichtauswahl benachrichtigt.
- Bei Rückfragen bzw. Beschwerden steht das Support-Team von ProUnionValuesAT unter peva-finanzierung@icnm.net zur Verfügung.
- Das Support-Team wird die Beschwerden so bald wie nur möglich bearbeiten und direkt zurück kommunizieren.
- Alle auch nicht ausgewählte Antragsteller:innen werden zu den ProEuropeanValuesAT Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau eingeladen.
- Zusätzlich werden sie auch über die Möglichkeiten des Crowdfunding für ihre Projekte informiert, wie sie von der unabhängigen Plattform respekt.net angeboten werden, und über deren Kriterien.
- Schließlich kann man/frau sich jederzeit an über die E-Mail-Adresse an die ICNM Ombudsperson wenden: peva-ombudsperson@icnm.net:
- Diese ist auch auf der Website zu finden: https://proeuropeanvalues.at
Die Informationen auf dieser Webseite sind nun aktuell. Wir laden Sie herzlich ein, Vorschläge für Ihre Aktivitäten 2026 einzureichen.
Die hier angeführten Informationen (FAQs) werden laufend in Beantwortung von eingehenden Fragen aktualisiert.
Individuelle Auskünfte und Beurteilungen können aus Gründen der Gleichbehandlung im Sinne der Informationsgleichheit nicht gegeben werden.
FAQs – Was sind Antworten oft gestellten Fragen?
1. Was ist die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank?
Die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2026 Einreicher:innen Datenbank ermöglicht es zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich, Projekte zur Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäischen Werte einzureichen. Diese Aktivitäten werden zu 90 % aus dem EU-Programm CERV und zu 10 % durch das ProEuropeanValuesAT Konsortium finanziert. Die Datenbank ist eine Eigenentwicklung des ICNM. Alle Eigentumsrechte an der Datenbank gehören ausschließlich dem Verein ICNM.
2. Welche Organisationen können sich bewerben?
Zur Einreichung berechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit rechtlichem Sitz in Österreich. Sie müssen nicht-staatlich und gemeinnützig sein und eine gewaltfreie Ausrichtung aufweisen. Dazu gehören Vereine und andere nicht auf Gewinn ausgerichtete Zusammenschlüsse, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und entsprechend auch öffentlich registriert sind (z.B. Zentrales Vereinsregister - ZVR oder gemeinnützige GmbH im Firmenbuch). Zudem müssen diese Organisationen eine klare Verantwortungsstruktur für ihre Schlüsselpersonen nachweisen. Alle Bewerber:innen müssen die Grundwerte der Europäischen Union respektieren, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind. Alle Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten nicht-diskriminierend sind.
HINWEIS: Für die Zwecke dieser Ausschreibung gelten "nahestehende Organisationen" als eine Einheit, auch wenn sie rechtlich eigenständig registriert sind. Nahestehend sind alle Einheiten, die von einer anderen gesteuert bzw. stark beeinflusst werden können oder mehrere, die zusammen gesteuert werden (Beispiele: 2 Vereine, in deren Vorstand 2 oder mehrere Personen gleichzeitig vertreten sind; ein Verein besitzt eine GmbH oder mehr als 20 % der Gesellschaftsanteile; etc).
3. Können Vereine, die sich in Gründung befinden, einreichen?
Nein, ein Verein muss bereits gegründet sein und der Nachweis muss im Zentralen Vereinsregister (ZVR) abrufbar sein.
4. Wie wird die Gemeinnützigkeit eines Vereins bzw. einer gemeinnützigen GmbH nachgewiesen?
Die Gemeinnützigkeit einer Organisation ist durch die entsprechende Klausel in den Statuten eines Vereins bzw. im Gesellschaftsvertrag einer Firma nachzuweisen.
5. Was bedeutet die Einreichung einer Aktivität?
Durch die Einreichung einer Aktivität für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2026 bestätigen die Einreicher:innen, dass sie die Allgemeinen Bedingungen für die Einreichung gelesen und akzeptiert haben. Es wird kein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung oder auf eine Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.
6. Kann eine Organisation, die selbst Einreicher:in ist, bei einer anderen Einreichung als Dienstnehmer beteiligt, sein?
Nein.
7. Inwieweit können Partner:innen aus dem Ausland, die für Workshops, Think Tanks, Ausstellungen miteinbezogen werden?
ProEuropeanValuesAT wendet sich an österreichische CSOs (Sitz der Organisatin muss in Österreich sein) und alle Aktivitäten haben in Österreich stattzufinden und sich an Zielgruppen im Lande zu wenden. ProEuropeanValuesAT ist national und nicht grenzübergreifend angelegt. Ressourcen, Vortragende bzw. Expert:innen aus dem Ausland können dann budgetiert und in einem passenden Rahmen abgerechnet werden, wenn sie nachweislich zur Wirksamkeitserhöhung der Aktivitäten dienen.
8. Was ist bei der Einreichung zu beachten?
Einreicher:innen müssen sich online über die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Datenbank registrieren und ihre Aktivität vollständig beschrieben einreichen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden von der Jury berücksichtigt. Eine Einreichung garantiert keine Vorteile, und die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden.
9. Wie hoch können die budgetieren Kosten sein?
Einreichungen können in den zwei Aktivitätslinien, die sich allein durch die Höhe der Budgets unterscheiden, gemacht werden:
Linie 1: Re-Granting für größere Initiativen- Gesamtfinanzierungsvolumen für alle Aktivitäten bis max. EURO 700.000
Volle Finanzierung von direkten Kosten der Aktivität in der Höhe ab 15.000 bis 50.000 EURO.
Linie 2: Re-Granting für Agile Kleinaktivitäten – Reservierte Finanzierung von EURO 300.000
Volle Finanzierung von direkten Kosten der Aktivität in der Höhe von 3.000 bis zu 15.000 EURO
Linie 2 dient dazu, um eine Vielfalt von auch kleineren Aktivitäten sicherzustellen. EURO 300.000 sind für solche Aktivitäten reserviert.
10. Welche Arten von Aktivitäten können finanziert werden?
Finanziert werden zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Österreich, die die Demokratie, Menschenrechte und Zivilgesellschaft stärken.
Insbesondere Aktivitäten im digitalen Raum, wie Social Media Kampagnen, Dialogplattformen und die Arbeit von Digital Content Creators, werden unterstützt.
Beispiele für Aktivitäten sind:
- Sensibilisierung für EU-Rechte und Werte sowie Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Kommunikationskampagnen über soziale Medien.
- Organisation von zivilgesellschaftlichen Dialogen und Plattformen zu Themen der EU-Rechte und -Werte.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs) sowie Koordination von Aktivitäten mit anderen Interessengruppen.
- Beratung und Überwachung zu EU-Politiken, Rechten und Werten.
- Unterstützung der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften sowie zivilgesellschaftliche Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen.
11. Welche Aktivitäten sind nicht finanzierungsfähig?
Aktivitäten, die im Widerspruch zu den Interessen der EU stehen, gegen die grundlegenden EU-Werte verstoßen oder proselytische Tätigkeiten beinhalten, werden nicht finanziert.
Ebenso können folgende Aktivitäten beispielsweise nicht finanzieret werden:
- Aktivitäten die direkt politische Parteien unterstützen
- Aktivitäten die gegen internationale Urheberrechtsgesetze verstoßen
- Aktivitäten die nicht in Österreich stattfinden
- Aktivitäten die nicht von einer juristischen Person eingereicht werden
- Aktivitäten die von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Gemeinden eingereicht werden
12. Ist es erwünscht, dass eine Organisation laufende Aktivitäten einreicht, oder neue?
Originalität & Skalierung sind Bewertungskriterien, das heißt laufende oder neue Aktivitäten werden gleichgewichtet beurteilt.
Entscheidend ist die Verstärkung der Wirksamkeit zur Erreichung der gesetzten Ziele.
13. Kann eine Organisation mehrere Aktivitäten innerhalb einer Finanzierungsrunde einreichen?
Nein, eine zivilgesellschaftliche Organisation kann innerhalb einer Finanzierungsrunde nur eine Aktivität entweder für ReGranting Linie 1 oder für ReGranting Linie 2 einreichen.
Eine zivilgesellschaftliche Organisation kann jedoch jedes Jahr und zur jeder Finanzierungsrunde einreichen.
HINWEIS: Nahestehende Organisationen können nur eine Aktivität einreichen. Sie gelten als eine Einheit. Werden dennoch mehrere Einreichungen gemacht, so werden diese Einheiten in der Evaluation nicht berücksichtigt und ausgeschieden.
14. Kann eine Organisation eine Finanzierung erhalten, wenn sie bereits Förderungen von der EU, anderen öffentlichen Stellen oder Stiftungen bekommt?
Ja, jedoch nur wenn die Förderung für ein anderes Projekt oder andere Aktivität der Organisation dediziert ist.
Für die eingereichte Aktivität dürfen keine weiteren Förderungen beantragt bzw. erhalten werden.
Dies muss auch im Finanzierungsvertrag von jeder Organisation schriftlich zugesichert werden. Im Verletzungsfall wird die ProEuropeanValuesAT Finanzierung zurückverlangt.
Erhält eine Organisation EU-Förderungen für andere Projekte oder Aktivitäten, muss der PIC (Participant Identification Code) bei der Einreichung angegeben werden.
15. Wie viele Mittel kann eine Organisation maximal erhalten?
ProEuropeanValuesAT finanziert 100% der Kosten der jurierten Aktivität. Es werden pro Jahr maximal EURO 50.000 finanziert.
Bei erfolgreichen Einreichungen über mehrere Finanzierungsjahre ist der Maximalbetrag über 3 Jahre jedoch auf 60.000 EUR begrenzt.
16. Wie lange können die finanzierten Aktivitäten dauern?
Eingereicht werden können Aktivitäten mit einer Finanzierungsdauer von 6 bis 9 Monaten. Die Aktivitäten können und sollen auch über den Finanzierungszeitraum hinaus fortgesetzt werden, jedoch endet der Finanzierungszeitraum spätestens im Dezember des jeweiligen Jahres.
17. Kann ich für einen Teilbereich einreichen, also für einen Programmabschnitt eine Förderung beantragen? Wie viel Anteil am Gesamtbudget soll angegeben werden?
ProEuropeanValuesAT finanziert nur Aktivitäten, die eigenständig durchgeführt werden können und eigenständig auch Wirkung erzeugen. Diese können neu oder eine Skalierung einer bereits umgesetzten Aktivität sein.
Es muss eine klare Abgrenzung zu anderen Projekten vorliegen, bzw. dargestellt werden.
18. Wie wichtig ist das Element von digitalen Aktivitäten?
ProEuropeanValuesAT baut auf der Analyse auf, dass die Zukunft der Demokratie zu einem großen Teil im digitalen Raum entschieden wird.
Digitalität ist ein Bewertungskriterium der Jury.
19. Warum gibt es eine Abfrage zu einem Video der Aktivität in der Datenbank?
Ein Video zur vorgeschlagenen Aktivität kann den Juror:innen helfen sich einen Eindruck von Organisation, Personen und Wirksamkeit geben.
Die Bereitstellung des Weblinks zu einem Video ist optional und kein Pflichtfeld.
20. Was passiert, wenn meine Aktivität nicht ausgewählt wird?
Wenn eine Aktivität nicht ausgewählt wird, erhält die einreichende Organisation Informationen zu den allgemeinen Ergebnissen der Ausschreibung, eine Einladung zu Capacity Building-Aktivitäten von ProEuropeanValuesAT und Informationen über Crowdfunding-Möglichkeiten über respekt.net. Learnings und Empfehlungen für zukünftige Ausschreibungen werden ebenfalls veröffentlicht.
Es werden jedoch keine individuellen Beurteilungen veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch darauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Entscheidung auf Basis der unabhängigen Jury und Ihrer Bewertungen ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden.
21. Wie wird die Finanzierung ausgezahlt?
Die zugesprochene Finanzierung wird in drei Raten ausgezahlt:
- 10% der Gesamtfinanzierung werden zu Beginn April 2026 ausgezahlt;
- 80 % der Gesamtfinanzierung werden im Mai 2026 überwiesen;
- 10 % der Finanzierung werden nach erfolgreicher Umsetzung der Aktivität zu Ende der vereinbarten Finanzierungsperiode und nach Vorlage und Akzeptanz aller erforderlichen Berichte und Nachweise ausgezahlt.
22. Kann ein Privatkonto als Bankkonto angegeben werden?
Nein. Überweisungen werden von ProEuropeanValuesAT ausschließlich auf ein Konto, das auf den Namen der antragstellenden Organisation lautet, gemacht.
Dieses Konto muss auch von den vertretungsbefugten Personen der CSO verantwortet werden.
23. Welche Verpflichtungen gibt es für die ausgewählten Organisationen?
Finanzierte Organisationen müssen Ihre Aktivität bzw. deren Fortschritt im Rahmen folgender Veranstaltungen präsentieren:
- Kick-Off- InnoValog Event am 19. März in Salzburg
- Europakonferenz am 19. und 20. Juni in Cap Wörth, Kärnten
- HighLight Event #DemocracyOnStage im November in Graz
In ReGranting Linie 1 ist die Teilnahme an 2 Veranstaltungen zur Kapazitätsstärkung, in ReGranting Linie 2 an einer Veranstaltung verpflichtend.
Zudem sind ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu Ergebnissen und Wirkung und zu Ende der Finanzierungsperiode eine Abrechnung / Dokumentation der Mittelverwendung einzureichen.
24. Was passiert, wenn meine Einreichung nicht den Anforderungen entspricht?
Unvollständige oder fehlerhafte Einreichungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, werden ohne Benachrichtigung aus dem Auswahlprozess entfernt. Rechtliche Anfechtungen gegen Disqualifikationsentscheidungen sind ausgeschlossen. Einreichungen, die Krieg, Gewalt, Betrug, Rassismus oder Diskriminierung fördern, werden sofort disqualifiziert.
HINWEIS: Das ProEuropeanValuesAT Konsortium und der Partner Respekt.net bietet während der Einreichperiode wöchentlich ein öffentliche On-Line Workshop zu Feedback und Beratung an. Diese Workshops dienen Interessent:innen dazu, Ziele und Zweck der Ausschreibung zu besprechen und zu klären und allfällige Formalfehler zu vermeiden. An den folgenden Mittwochtagen von 14:00 bis 15:00:
- 03.12.2025
- 10.12.2025
- 17.12.2025
- 14.01.2026
- 21.01.2026
- 28.01.2026
25. Was ist bei der Nutzung von Inhalten und geistigem Eigentum zu beachten?
Einreicher:innen gewähren dem Konsortium und Partnern (ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria, Europahaus Klagenfurt) das Recht, übermittelte Inhalte wie Videos, Bilder und Logos nicht-kommerziell zu verwenden, z. B. zur Förderung der Aktivität in Printmedien, sozialen Medien und bei Veranstaltungen. Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass sie das Urheberrecht an allen eingereichten Inhalten besitzen und dass alle verwendeten Softwarelizenzen ordnungsgemäß sind. Sie haften dafür.
26. Wie ist die Abrechnung am Ende? Müssen alle Belege aufbewahrt werden?
Am Ende des Finanzierungszeitraums ist ein Abschlussbericht an respekt.net zu übermitteln, der auch eine Abrechnung enthält. Die in der Abrechnung gelisteten Ausgaben sind digital zu belegen.
Die Originalbelege sind gemäß den Förderrichtlinien der EU für 7 Jahre gesichert aufzubewahren.
27. Wie wird der Unterschied zwischen Honorar und Drittkosten definiert?
Honorar = Zahlungen für persönliche Dienstleistungen, die von einer qualifizierten Person persönlich erbracht werden.
Drittkosten = Kosten für Dienstleistungen, die von Unternehmen / Firma (mit Mwst.) erbracht werden, oder Kauf von Materialien und anderen Leistungen, z.B. Druckkosten.
28. Wie sollen die Zugtickets für den 19.3. 2026 nach Salzburg verbucht werden, wenn wir noch keine Finanzierung erhalten haben?
Grantees erhalten eine erste Vorab-Mittelung am 4. März. Im Antragsbudget bitte mit einer Pauschale von EURO 500 pro Person (maximal 2) die an den 3 Pflichtevents von ProEuropeanValuesAT in Salzburg, Cap Wörth und Graz teilnehmen vorsorgen. Die Ausgaben für Salzburg sind von der CSO vorzustrecken, da die Auszahlung der ersten Tranche in der ersten Aprilwoche gemacht werden kann.
29. Können Reisekosten abgerechnet werden, wenn die Person ein Klimaticket besitzt?
Das Klimaticket kann anteilig zu den Monaten der nachgewiesenen Nutzung abgerechnet werden.
30. Kann ich im Falle einer Nicht-Finanzierung eine Erklärung für die Gründe bzw. ein Feedback zu meiner Einreichung erhalten?
Die Entscheidung zur Finanzierung wird in einem mehrstufigen Prozess getroffen. Zuerst gibt es eine formale Prüfung der Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen.
Daran schließt eine Beurteilung durch eine Online-Jury von über 50 Expert:innen an. Diese erstellt ein Ranking und damit eine Kurzliste.
Eine Grand Jury trifft sich zu einer persönlichen Beratung und erstellt eine Finanzierungsliste. Diese Finanzierungsliste wird vom Management Board des Konsortiums geprüft und die Finanzierungshöhen entschieden.
Alle Juroren engagieren sich ehrenamtlich und unter Zusicherung von Freihaltung von jeglichen Haftungen. Die Integrität dieses Prozesses und der Haftungsausschluss gegenüber Juror:innen verlangen volle Vertraulichkeit. Daher kann es auch nach Abschluss des Verfahrens keine Einzelauskünfte oder Feedback zu einer Einreichung geben (siehe auch AGBs).
